• Recht & Regulierung

Zahlreiche Fristen enden im Mai und Juni – Ihre ToDo´s bis dahin im Überblick

Damit Sie als Unternehmen mögliche Entlastungsbeiträge erhalten können, sind Ihrerseits zahlreiche Fristen einzuhalten. Die Auflistung unterhalb gibt Ihnen einen Überblick darüber, welche Fristen Sie unter der Berücksichtigung der jeweiligen Voraussetzungen einzuhalten haben. Darüber hinaus schlüsselt die Liste auf, auf welcher rechtlichen Grundlage welche Anträge zu stellen sind und an wen die Anträge zu adressieren sind.

Die folgenden ToDo´s haben Unternehmen unter den genannten Voraussetzungen bis zum Freitag, 31. Mai 2024, zu erledigen:

  • Meldepflicht von Energie- und Stromsteuern: Für Blockheizkraftwerke (BHKW), die über einen Notkühler verfügen, ist das Berechnen des Jahresnutzungsgrades für 2023 bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt einzureichen. Der Gesetzgeber setzt für die Inanspruchnahme der Stromsteuerbefreiung sowie der Erdgassteuerentlastung einen Jahresnutzungsgrad von mehr als 70 Prozent voraus.
  • Meldepflicht Stromsteuern: Wenn Sie als Betreiber eines BHKW bis zwei MWel oder einer Erneuerbare-Energien-Anlage Dritte aus der Anlage versorgen, haben Sie die selbstverbrauchten und die aus der Erzeugungsanlage weitergeleiteten Strommengen Ihrem zuständigen Hauptzollamt zu melden. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Status des so genannten eingeschränkten Versorgers.


Bis zum Montag, 1. Juli 2024*, haben Unternehmen unter den nachfolgenden Voraussetzungen folgende Aufgaben zu erledigen:

*Da der 30. Juni 2024 ein Sonntag ist, verschiebt sich die Frist auf den darauffolgenden Montag. Begründet ist dies nach § 193 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), der nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) im Verwaltungsverfahren analog anwendbar ist,

Förder- und Entlastungssummen über 100.000 Euro aus verschiedenen gesetzlichen Regelungen müssen Unternehmen und Organisationen ihrem Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) mitteilen. Diese Mitteilungen sind mit vier weiteren Fristen verbunden, die im Juni und Juli enden – weitere Details erfahren Sie im hier verlinkten Beitrag.

Weitere Fristen finden Sie im VEA-Elektizitäts-Fristenkalender 2024. Bei dieser Übersicht und dem VEA-Elektizitäts-Fristenkalender 2024 handelt es sich um Auszüge zu den gegenwärtig geltenden Fristen. Wir erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Wir unterstützen Sie dabei, die Antragsfristen im Blick zu halten. Sprechen Sie mit Ihrer VEA-Beraterin oder Ihrem VEA-Berater.