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Atypik – Leistungsabnahme im Hochlastzeitfenster reduzieren und Netzentgelte sparen

Als Unternehmen können Sie von reduzierten Netzentgelten profitieren, wenn Sie Ihre Leistungsabnahme wie folgt reduzieren: Die Lastreduktion hat dabei innerhalb des von Ihrem Netzbetreiber veröffentlichten Hochlastzeitfensters im Vergleich zu der eigenen Jahresspitzenlast zu erfolgen. Atypische Netznutzung (kurz: Atypik) heißt dieses Vorgehen und hilft beim Senken Ihrer Netzentgelte.

Antragsfrist 30. September 2024 naht
Achtung: Wenn Sie von der Inanspruchnahme in 2024 profitieren möchten, müssen Sie bis zum Montag, 30. September 2024, eine Vereinbarung mit Ihrem Netzbetreiber schließen. Diese Vereinbarung müssen Sie bei Ihrer zuständigen Regulierungsbehörde anzeigen. Je nach Fall kann dies die Landesnetzagentur oder die Bundesnetzagentur sein. Daher empfehlen wir Ihnen, jetzt die Zeit zum Prüfen zu nutzen. Im Zweifelsfall wenden Sie sich gern an Ihre VEA-Beraterin oder Ihren VEA-Berater. Gern unterstützen wir Sie bei der Abwicklung rund um das Thema.

Ihre Vorteile beim Beanspruchen der atypischen Netznutzung:

  • Von bis zu 80 Prozent reduzierten Netzentgelten profitieren
  • Wir entlasten Sie beim bürokratischen Aufwand
  • Sie entlasten das Stromnetz in Ihrer Umgebung

Unsere Beraterinnen und Berater helfen Ihnen dabei, das Thema zu bewerten und können Ihnen Unterstützung bei den ggf. dafür notwendigen Schritten anbieten. Auch behalten wir Ihre Lastgänge im Zuge Ihrer VEA-Mitgliedschaft im Zusammenhang mit der atypischen Netznutzung im Blick.

Sie möchten darüber hinaus tiefer in das Energie- und Stromsteuerrecht einsteigen? Dann empfehlen wir Ihnen unser Online-Seminar am Donnerstag, 21. November. Titel des sechsstündigen Seminars lautet „Strom-/Energiesteuern, Umlagen und Abgaben 2025“.