
- Effizienz
Seit 2022 nutzt das Unternehmen die vielfältigen Leistungen des VEA – von der Analyse der…
Auch im Jahr 2025 haben wir unsere Mitglieder erfolgreich bei den Anträgen zur Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) nach dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) begleitet. Insgesamt haben wir rund 15 Prozent aller bundesweit eingereichten Anträge betreut und fristgerecht zum 30. Juni eingereicht.
Zusätzlich haben wir über 200 Unternehmen bei der Mitteilungspflicht zum 31. Mai in Sachen EnFG unterstützt. In diesem Zusammenhang haben wir gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien gezielt beim Erstellen der erforderlichen WP-Testate mitgewirkt. Auf diese Weise haben wir den Unternehmen eine rechtskonforme und vollständige Abschlussmeldung zu den Anträgen aus dem Jahr 2023 gesichert.
„Sorgfalt steht bei Testaten stets im Mittelpunkt“
„Unsere Erfahrung hat gezeigt: Eine stringente und konsistente Datenübersicht ist für Sie und Ihre Unternehmen essenziell. Insbesondere, da der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) die zum 31. März an die Netzbetreiber übermittelten Daten im Rahmen der besonderen Netzentgelte mit der Abschlussmeldung abgleicht – hier ist höchste Sorgfalt gefragt, um Rückfragen oder Ablehnungen der Testate zu vermeiden“, mahnt unser VEA-Abteilungsleiter Steuern und Regulatorisches Maximilian Nehrkorn.
Ein zentrales Thema bei unseren Mitgliedern waren 2025 wieder die ökologischen Gegenleistungen zum Stichtag 30. Juni. Zahlreiche Unternehmen folgten unserer frühzeitigen Empfehlung und haben sich mit geeigneten Herkunftsnachweisen (HKN) für das Jahr 2024 eingedeckt. Dadurch konnten Sie den Nachweis als ökologische Gegenleistung direkt mit dem Antrag abschließen. „Die Unternehmen haben sich mit den HKN einen klaren Vorteil in Bezug auf Planungssicherheit und Bürokratische Entlastung in der Zukunft gesichert“, so Nehrkorn und rät: „Setzen Sie sich frühzeitig mit dem Thema HKNs für 2025 auseinander. Auch bei neuen oder verlängerten Stromlieferverträgen sollten Sie das Einbeziehen geeigneter Herkunftsnachweise frühzeitig prüfen.“ Angesichts einer enormen Preisspanne von derzeit 0,50 Euro bis zu 6,00 Euro pro MWh ist es umso wichtiger, sich auf einen unabhängigen und qualifizierten Partner verlassen zu können. So minimieren Sie Risiken für Ihr Unternehmen und profitieren von attraktiven Preisstrategien.
HKNs – die aufwandsarme und preiswerte Alternative
Wir haben auch in diesem Jahr wieder zahlreichen Unternehmen dabei geholfen, HKNs zu sichern oder entsprechende Regelungen in bestehende und neue Lieferverträge zu integrieren, völlig losgelöst vom Vertragstyp. Ob Festpreis, Spot- oder Portfoliovertrag – HKNs bieten eine aufwandsarme und preiswerte Alternative.
Sprechen Sie jetzt Ihre VEA-Beraterin oder Ihren VEA-Berater an – wir stehen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung und einem starken Partnernetzwerk gern zur Seite. Mit uns stellen Sie Ihre EnFG-Anträge strategisch, effizient und zukunftssicher auf.