• Recht & Regulierung

Position zur Gaspreisbremse aus dem Bündnis faire Energiewende

Das Bündnis faire Energiewende begrüßt die Pläne für eine Gaspreisbremse ausdrücklich und so auch die Vorschläge der ExpertInnen Kommission aus dem Zwischenbericht vom 10. Oktober 2022. Denn die Gaspreise bedrohen die energieintensiven Mittelständler bereits heute ganz unmittelbar in ihrer Existenz. Im schlimmsten Fall können wichtige Wertschöpfungsketten zusammenbrechen, wobei niemand weiß, ob solche Zusammenbrüche reversibel wären oder ob wir bestimmte Produktionszweige für immer verlieren würden.

Zu den nachfolgenden Themen gibt das Bündnis faire Energiewende vorläufige Empfehlungen ab und behält sich vor, diese zu einem späteren Zeitpunkt – entsprechend der weiteren Fortentwicklung der Gaspreisbremse – zu ergänzen.

Konkrete Empfehlungen

  • Zur Trennung zwischen Maßnahmen für Haushalte und allen anderen Verbrauchern (außer RLM-gemessene Industrie und Gaskraftwerke) nach Punkt 4 des Zwischenberichts und Maß-nahmen für industrielle Verbraucher nach Punkt 5:

Es gibt industrielle Verbraucher, die weniger als 1,5 Mio. kWh/a verbrauchen und dennoch über eine Registrierender Leistungsmessung (RLM) verfügen (siehe abweichende Regelungsmöglichkeiten ent-sprechend § 24 Absatz 2 GasNZV). Diese Unternehmen würden nach dem Wortlaut des Zwischenbe-richts weder unter Punkt 4 noch unter Punkt 5 fallen.

Empfehlung: Dies dürfte keineswegs intendiert sein und sollte bei einer Ausarbeitung so berücksichtigt werden, dass diese Unternehmen sich wahlweise unter Punkt 4 oder Punkt 5 einordnen können, um an der entsprechenden Entlastung teilzuhaben.
 

  • Auswahl des Referenzjahrs für das Gaskontingent flexibilisieren

Laut Zwischenbericht soll ein zu entlastendes Kontingent definiert werden, welches sich im Regelfall an 70 Prozent des Verbrauchs des Jahres 2021 bemisst. Das Jahr 2021 war für viele Unternehmen allerdings ein nicht repräsentatives Krisenjahr, sei es aus Pandemiegründen oder aufgrund der Flutkatastrophe.

Empfehlung: Als Referenzjahr sollte deshalb alternativ das Jahr 2019, 2020 oder 2021 gewählt werden
dürfen.
 

  • Wärmeanteil der industriellen KWK-Nutzung entlasten

Laut Zwischenbericht sollen Gaskraftwerke von der Entlastung ausgeschlossen werden, um keine weiteren Anreize zur Gasverstromung zu setzen.

Empfehlung: Industrielle Gaskraftwerke, die wärmegeführt betrieben werden, wie beispielsweise industrielle KWK-Anlagen, sollten nicht von der Entlastung ausgeschlossen werden. Das sollte auch für den Anteil gelten, der der Verstromung dient, denn wärmegeführte Anlagen können von der Gasverstromung gar nicht absehen, ohne ihre Produktion zu reduzieren. Außerdem brächte eine Trennung zwischen Gaseinsatz für die Wärmeerzeugung und für die Stromerzeugung einen sehr hohen Abgrenzungsaufwand und Bürokratie mit sich. Zudem könnten die Unternehmen für ihren Eigenstrom nur auf diesem Wege auch an einer Strompreisbremse teilhaben.

Hilfsweise Empfehlung: Mindestens sollte klargestellt werden, dass der Ausschluss von Gaskraftwerken
sich nicht auf den Gaseinsatz für die Wärmeerzeugung bezieht.
 

  • Industrielle Fernwärme berücksichtigen

Eine Entlastung für Fernwärmekunden wird unter Punkt 4 der Maßnahmen für Haushalte und alle anderen Verbraucher (außer RLM-gemessene Industrie und Gaskraftwerke) empfohlen. Bei den Maßnahmen unter Punkt 5 für industrielle Verbraucher wird diese Entlastungsmöglichkeit aber nicht angeführt.

Empfehlung: Industrielle Fernwärme sollte ebenfalls berücksichtigt und eine Entlastung für diese mit
geregelt werden.
 

  • Entlastung bürokratiearm ausgestalten

Selten, wenn überhaupt, gab es dramatischere Zeiten für die energieintensiven Mittelständler. Viele Unternehmen kämpfen derzeit aufgrund der bereits bestehenden Energiepreiskrise und einer drohenden Energieversorgungskrise um ihren Fortbestand. In einer solchen Zeit müssen bürokratische Pflichten möglichst geringgehalten werden.

Empfehlung: Die konkrete Inanspruchnahme der Entlastung sollte möglichst bürokratiearm ausgestaltet und nicht an unverhältnismäßige Gegenleistungen geknüpft werden.
 

  • Nicht erdgas-basierte Wärmeerzeugung ebenfalls entlasten

Neben der gasbetriebenen Wärmeerzeugung haben sich auch alle anderen zur Wärmeerzeugung nutzbaren Brennstoffe, wie Pellets, LPG oder Kohle erheblich verteuert. Dies ist für die Unternehmen im internationalen Wettbewerb ebenso wenig zu ertragen, wie die hohen Gaspreise.

Empfehlung: Die Nicht erdgas-basierte Wärmeerzeugung sollte wie die gasbasierte Erzeugung ebenfalls entlastet werden.
 

  •  Alle Möglichkeiten zur Ausweitung des Gasangebots prüfen

Je größer das Angebot an verfügbaren Gas-Kapazitäten sein wird, umso geringer dürften auch die Preisausschläge nach oben ausfallen.

Empfehlung: Prüfung und Einbeziehung aller sicheren und ökonomisch sinnvollen Maßnahmen zur Ausweitung der Gas-Kapazitäten.

Zum „Bündnis faire Energiewende“ zählen:

Die Verbände im „Bündnis faire Energiewende“ vertreten branchenübergreifend mehr als 10.000 deutsche Unternehmen mit circa einer Million Beschäftigten und etwa 200 Milliarden Euro Jahresumsatz.

Der Querschnittsverband Bundesverband der Energieabnehmer vertritt zudem etwa 4.500 Unternehmen aus allen Branchen.

Das Bündnis faire Energiewende ist unter der Registernummer R001663 im Lobbyregister des Deutschen Bundestages eingetragen.

Warum die mittelständische Industrie faire Energiepreise braucht, erfahren Sie auf der offiziellen Seite.