Hintergrund
In 2021 wurde mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) der nationale Emissionshandel (nEHS) eingeführt.
Erfasst werden alle fossilen Brennstoffe und deren Emissionen, die nicht vom europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS 1) erfasst werden. Die Emissionszertifikate werden bis zum Jahr 2025 zu Festpreisen verkauft, welche schrittweise ansteigen. Im Jahr 2026 ist ein Preiskorridor (55 bis 65 Euro pro Tonne CO2) vorgesehen. Ab dem Jahr 2027 ist im BEHG eine freie Preisbildung über den Markt vorgesehen. Die Kosten für die CO2-Zertifikate werden an die energieverbrauchenden Unternehmen weitergeben. Um die Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen zu gewährleisten, wurden in der sogenannten BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) Entlastungen festgelegt.
Zielsetzung der Online-Konsultation
Das Ziel besteht darin, die Auswirkungen der CO2-Bepreisung und der Entlastungen nach der BECV auf die Wettbewerbssituation der Unternehmen zu ermitteln. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf den kleineren und mittleren Unternehmen.
Inhalte der Konsultation
Der VEA hat den gesamten und sehr umfangreichen Fragenkatalog online beantwortet. Unter anderem folgende Inhalte möchten wir für Sie herausstellen:
- Zur Harmonisierung der Gegenleistungen unterschiedlicher Regelungen
Wir erachten die Harmonisierung für deutlich verbesserungswürdig. Innerhalb der BECV, im Energiefinanzierungsgesetz, und in den gerade im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Änderungen beim Energieeffizienzgesetz (EnEfG) und dem Energiedienstleistungsgesetz (EDLG) zeigen sich unterschiedliche Schwellenwerte beim Energieverbrauch, unterschiedliche Definitionen, was als Energiemanagement gilt, unterschiedliche Gegenleistungen, die anerkannt werden und unterschiedliche Bewertungskriterien hinsichtlich der Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen. Hier sehen wir großen Harmonisierungsbedarf.
- Erfahrungen mit der Antragsstellung für die Carbon-Leakage-Kompensation
Wir sehen Potentiale, die Antragstellung effizienter und benutzerfreundlicher zu gestalten. Das Formular Management System (Portal) ist nach unserer Einschätzung zumindest in Teilen nicht selbsterklärend und für einen ungeübten Anwender schwer zu durchdringen. Das gilt beispielsweise für Betreiber von BHKW sowie bezüglich der Abgrenzung nicht privilegierter Mengen.
Auch die Kommunikation seitens der Behörde bei konkreten Anwendungsfragen wie beispielsweise bei Fehlermeldungen halten wir für verbesserungswürdig.
Unsere Verbesserungsvorschläge, wie das Antragsverfahren effizienter und benutzerfreundlicher gestaltet werden könnte, beziehen sich auf eine klarere und verständlichere Sprache, die an der Praxis orientiert ist und beim Anwender kein Jura-Studium voraussetzt.
Zudem empfehlen wir ein vereinfachtes Antragsverfahren für Standardfälle, während das komplexe Antragsverfahren, welches bislang von allen Antragstellenden durchlaufen werden muss, auch nur für komplexe Ausnahmefälle gelten sollte. Im Beispiel übersetzt hieße das, dass ein Unternehmen mit nur einem Standort und ausschließlichem Gasbezug nicht mehr das gleiche Verfahren durchlaufen müsste, wie Unternehmen mit mehreren Standorten und / oder komplexen Konstellationen wie dem Betrieb von BHKWs.
- Sinnvolle Erleichterungen
Als sinnvoll für die Unternehmen erachten wir die gestaffelte Reduzierung des Selbstbehalts nach § 9 Absatz 6 BECV, der Verzicht auf WP-Testate nach § 13 Absatz 4 Satz 2 BECV. Ebenso die Option für kleinere Unternehmen zum Betrieb eines nicht zertifizierten Energiemanagementsystems nach ISO 50005 oder Mitgliedschaft in einem bei der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke angemeldeten Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerk anstatt des verpflichtenden Betriebs eines zertifizierten Energiemanagement- oder Umweltmanagementsystems nach ISO 50001 oder EMAS. Diese Erleichterungen sind hilfreich für kleinere Unternehmen und beinhalten zumindest Ansätze zur Entbürokratisierung. Das begrüßen wir natürlich.