VEA Position zur Harmonisierung des EnEfG und der ökologischen Gegenleistungen im Rahmen der BECV, der SPK und des EnFG Entbürokratisierungskampagne Teil II
Bei der Anwendung des Energieeffizienzgesetzes und den geforderten Gegenleistungen nach der Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel (BECV), der Strompreiskompensation (SPK) und des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) stoßen die Unternehmen auf unterschiedliche gesetzliche Regelungen und unterschiedliche Auslegungen seitens der verschiedenen zuständigen Behörden. Dabei wird jedes einzelne Gesetz mit zahlreichen Hinweisblättern, Leitfäden, Checklisten, FAQ und zum Teil sogar kompletten Handbüchern kommentiert. Unternehmen müssen sich also bei jedem Gesetz individuell mit den dort geltenden Grenzwerten, Nutzungsdauern, Amortisationszeiten und vielem mehr auseinandersetzen.
Hierdurch ist ein regelrechter Wirrwarr aus unterschiedlichen Rechtsgrundlagen und Auslegungen entstanden. Die Kosten für Zeit, Geld und Personal um die komplexen bürokratischen Anforderungen zu erfüllen, sind beim Mittelstand und mittelgroßen Unternehmen überproportional hoch, da diese mit deutlich geringeren Ressourcen die gleichen Anforderungen erfüllen müssen, wie ein großes oder sehr großes Unternehmen.
Seitens des VEA plädieren wir für einheitliche Kriterien und eine einheitliche Anwendung. Deshalb haben wir in einer Tabelle angeführt, wie unterschiedlich die Regelungen sind und jeweils einen Lösungsvorschlag zur Harmonisierung eingefügt.
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