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08.06.2022
Rechtssicher profitieren

Staatliches Zuschussprogramm zu den stark gestiegenen Strom- und Erdgaspreisen

Sehr schnell soll ein Programm starten, mit dem energieintensive Unternehmen einen Zuschuss zu ihren Strom- oder Gaspreisen beantragen können. Eingeplant sind dafür zunächst fünf Milliarden Euro.

Sehr schnell soll ein Programm starten, mit dem energieintensive Unternehmen einen Zuschuss zu ihren Strom- oder Gaspreisen beantragen können. Eingeplant sind dafür zunächst fünf Milliarden Euro. Antragstellungen für die Zuschüsse sollen in den nächsten Wochen, jedenfalls aber zeitnah möglich sein. Allerdings muss die EU-Kommission das Programm noch genehmigen.

Hintergrund ist der russische Angriffskrieg auf die Ukraine, der unter anderem stark erhöhte Erdgas- und Strompreise verursacht. Dies stellt für energieintensive Unternehmen eine besondere Belastung dar, die zum Teil existenzbedrohend ist. Um Belastungen oberhalb der Verdopplung der Kosten für Erdgas und Strom zumindest abzudämpfen und damit einen Beitrag zur Stabilisierung des Industriestandorts Deutschland zu leisten, wurde das Energiekostendämpfungsprogramm aufgelegt. Gegenstand der Billigkeitsleistung sind die Erdgas- und Stromkosten von energie- und handelsintensiven Unternehmen. Die Förderintensität steigt in drei Stufen, abhängig von der Betroffenheit der Unternehmen.

Unten finden Sie die Stellungnahme des VEA zu dem Programm.

Der VEA begrüßt eine Unterstützung der Unternehmen im Rahmen der sehr stark gestiegenen Energiepreise, empfiehlt aber, die Beihilfemöglichkeit auf weitere Energieträger jenseits von Gas und Strom zu erweitern. Denn diese sind von den Preissteigerungen ebenso betroffen.

Die Kriterien für eine Förderung der Stufe 1 sind nach der Perspektive des VEA zu hoch gesetzt.  Denn damit kann nur ein kleiner Teil der mittelständischen Unternehmen eine Entlastung beantragen. Die Förderstufen 2 und 3 werden aller Voraussicht nach nur von sehr wenigen Mittelständlern beantragt werden können. Insgesamt sollten die Beihilfemöglichkeiten so gestaltet werden, dass auch Mittelständler davon profitieren können.

Der VEA bemängelt außerdem, dass Unternehmen, die beispielswiese einen Zuschuss zu ihren Gaspreisen beantragen wollen, den Nachweis erbringen müssen, nicht nur gas- sondern auch stromintensiv zu sein. Der VEA empfiehlt die Kriterien für die Strom- und Gasintensität getrennt zu listen und auch Nachweise entweder für die Strom- und Gasintensität ausreichen zu lassen.

Das Zuschussprogramm ist Teil des im April von Wirtschafts- sowie Finanzministerium vorgestellten Hilfspakets für Unternehmen (Schutzschild), die besonders von den Folgen des Ukraine-Kriegs und dem Anstieg der Energiekosten betroffen sind. Dazu gehört auch ein Kreditprogramm über die staatliche Förderbank KfW, das bereits angelaufen ist. Die Bundesregierung hatte bereits deutlich gemacht, dass dieses Hilfspaket keinen umfassenden Schutz, sondern lediglich einen wirtschaftspolitischen „Stoßdämpfer“ darstelle.

Der VEA wird seine Mitglieder über den weiteren Werdegang auf dem Laufenden halten und sobald es konkrete Antragsmöglichkeiten gibt, Unterstützung bieten. Für zwischenzeitliche Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Berater

Downloads

VEA_Position_RiLi_Kostendaempfung__Erdgas-_und_Strompreisanstieg_Versand_am_08.06.2022.pdf

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