Position zu den geplanten Gas- und Strompreisbremsen mit Stand Regierungsentwürfe vom 25.11.2022
Wichtigste Punkte – Zusammengefasst zur Gas- und zur Strompreisbremse
- Die Einführung neuer Prüfverfahren mit absoluten und relativen Deckeln, kurzen Antragsfristen, Mitteilungspflichten, neuen Begrifflichkeiten und komplexen Regelungen birgt eine Fülle an neuer Bürokratie. Insbesondere für mittelständische Unternehmen wird es deshalb formal und materiell deutlich erschwert, wenn nicht unmöglich, von den Entlastungen zu profitieren.
- Wahlrecht für geringere Entlastungssumme und damit verbunden geringere Anforderungen an Nachweise klarstellen.
- Die Unternehmen bekommen keine Rechts- und Planungssicherheit, da die Gefahr einer Rückforderung der Beihilfen droht. Der Rückforderungsvorbehalt ist deshalb mindestens zu spezifizieren.
- Die geplante Definition zur Energieintensität hilft vielen Unternehmen nicht, da sich diese auf die Energieintensität im Jahr 2021 und im ersten Halbjahr 2022 bezieht. Die stärksten Kostensteigerungen entstanden erst nach Kriegsbeginn und kommen in vielen Fällen erst in 2023 an.
Die vollständige Position lesen Sie in der unterhalb verlinkten PDF.
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