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17.09.2020
Rechtssicher profitieren

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

Messen, Schätzen und Melden

  • Verlängerung der erweiterten Schätzmöglichkeiten bei Drittstromabgrenzungen bis zum 31. Dezember 2021 bzw. Entfristung der Regelung
  • Ermöglichung der Nachkorrektur bei der Meldung von Stromlieferanten nach § 74 EEG und für Betreiber von Eigenerzeugungsanlagen nach § 74a EEG
  • Keine Sanktion, wenn in der Vergangenheit an den falschen Netzbetreiber gemeldet wurde

Eigenversorgung und Speicher

  • Aufhebung der Personenidentität beim Selbstverbrauch des Stroms aus EE- Anlagen
  • Entfallen der Belastung erneuerbarer Energien mit 40% EEG-Umlage bei Selbstverbrauch des Stroms
  • Aufhebung der Doppelbelastung von Stromspeichern

Besondere Ausgleichsregel

  • Einbeziehung der vollelektrischen Busse, die im öffentlichen Nahpersonenverkehr (ÖPNV) eingesetzt werden, in den Berechtigten-Kreis für die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR)

Logo der VEA als Platzhalterbild
RAin Eva Schreiner

Leiterin Hauptstadtbüro

Downloads

210126_VEA_PDF_Stellungnahme_Gemeinsame_Stellungnahme_des_VEA_und_des_DIHK_vom_17.09.2020.pdf

Der Energieexperte für den Mittelstand

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