Die VEA-Position zum Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes
Im Rahmen der Verbändekonsultation und im Rahmen des laufenden, parlamentarischen Verfahrens setzt sich der VEA mit einer Stellungnahme für seine Mitgliedsunternehmen ein. Unsere wichtigsten Empfehlungen lesen Sie hier im Überblick:
- Falls Unternehmen kurz- oder mittelfristig in echte Transformations- und Dekarbonisierungsmaßnahmen investieren wollen, sollte von kurzfristigen Effizienzmaßnahmen abgesehen werden
- Die BECV, das EnFG, das StromStG, die EnSimiMaV, das EDL-G und weitere Gesetze enthalten bereits zahlreiche Vorgaben an die Energieeffizienz und knüpfen an unterschiedlicher Seite 2 von 11 Voraussetzungen an, ohne dass das Verhältnis zueinander oder zu den neuen Vorgaben des EnEfG geklärt wird. Hier sollten einheitliche und vor allem konsistente Regelungen geschaffen werden.
- Der Unternehmensbegriff sollte definiert und nicht jeder kleine Standort zur Einführung der jeweiligen Vorgaben verpflichtet werden.
- Aufgrund des Mangels an Fachkräften und Zertifizierern sollten längere Einführungsfristen geregelt werden.
- Bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sollte auf maximal 20 Prozent der Nutzungsdauer, begrenzt auf den Zeitraum von maximal 15 Jahren abgestellt werden.
- Die Veröffentlichungspflichten von unternehmensinternen Maßnahmen sollten ersatzlos gestrichen werden, soweit Rückschlüsse auf Unternehmensverbräuche oder Produktionsprozesse gezogen werden können.
- Im Hinblick auf den schon bestehenden Pflichtenkatalog nach den §§ 8,9 EnEfG-E sollten die Pflichten nach § 16 gestrichen, mindestens aber eine Bagatellgrenze eingeführt werden.
Die vollständige Position lesen Sie in der unterhalb verlinkten PDF.
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