
VEA-Position zur Strompreiskompensation (SPK)
Der Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) begrüßt die Anpassung der EU-Leitlinien für bestimmte Beihilfemaßnahmen im Bereich der Strompreiskompensation (SPK).
Der VEA berät mittelständische Unternehmen zu allen Fragen der Energiepolitik und nimmt gezielt deren Interessenvertretung gegenüber den Entscheidungsträgern in Politik und in Behörden wahr. Das Berliner Hauptstadtbüro entwickelt Positionen im Sinne der energieintensiven Industrie, die die Themen Energiewirtschaft, Energienetze, Energieeffizienz und Nachhaltigkeit betreffen.

Der Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) begrüßt die Anpassung der EU-Leitlinien für bestimmte Beihilfemaßnahmen im Bereich der Strompreiskompensation (SPK).

Wie bereits berichtet , arbeitet die Bundesnetzagentur (BNetzA) derzeit an einer Reform der gesamten Netzentgeltsystematik.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat zur Umsetzung des angekündigten Industriestrompreises eine entsprechende Förderrichtlinie für strom- und…

Deutschland soll bis zum Jahr 2045 treibhausgasneutral werden.

Netzbetreiber sollen die Möglichkeit erhalten, Anschlüsse zu kündigen oder Neuanschlüsse zu verweigern, wenn der Rückgang des Gasverbrauchs absehbar ist. Im Entwurf ist dabei eine…

Nachdem die Bundesregierung erste Maßnahmen wie die Subvention der Netzentgelte für 2026, die Verstetigung der Stromsteuersenkung für Industrie und Forstwirtschaft sowie das…

Die Stromnetzanschlüsse sind dabei oft das Nadelöhr, an dem die Transformation der Unternehmen in eine klimafreundliche Zukunft scheitert oder sich bis weit in die 30er Jahre…

Am 24. September 2025 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) ein Diskussionspapier mit Vorschlägen für die Neuregelung der Stromnetzentgeltreduktionen für die Industrie vorgestellt.…

Die Emissionszertifikate für die nationalen CO2-Preise nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) werden von den Energielieferanten bislang zu Festpreisen gekauft und die…

Die Kosteneffizienz der Energiewende werde bislang nicht ausreichend berücksichtigt.