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01.03.2022
Energiekosten sparen

Anstieg der Netznutzungsentgelte geht weiter

Angebote der Netzbetreiber mit Preisunterschieden von über 350 Prozent.

Angebote der Netzbetreiber mit Preisunterschieden von über 350 Prozent

Die Preissteigerungen der deutschen Netzbetreiber setzen sich auch in diesem Jahr fort. So sind an die Netzbetreiber im Durchschnitt im Mittelspannungs-Bereich 4,73 Cent pro Kilowattstunde und im Niederspannungs-Bereich 7,91 Cent pro Kilowattstunde zu entrichten. Damit sind die Preise innerhalb der letzten zwölf Monate durchschnittlich in der Mittelspannung um 0,21 Cent pro Kilowattstunde beziehungsweise um 4,6 Prozent gestiegen. In der Niederspannung haben sich die Preise durchschnittlich um 0,29 Cent pro Kilowattstunde beziehungsweise um 3,8 Prozent verteuert.

Diese Ergebnisse gehen aus dem aktuellen Netznutzungsentgeltvergleich 2022 des Bundesverbandes der Energie-Abnehmer (VEA) hervor. In diesem werden die Sondervertragskunden von 803 Netzbetreibern untersucht, die über eine kontinuierliche Leistungsmessung verfügen.

Volker Stuke, Hauptgeschäftsführer des VEA, sieht diese Entwicklung mit Sorge: „Die Netznutzungsentgelte sind heute schon hoch. Der Ausbau der Netze muss für die Energiewende noch forciert werden. Das bedeutet, es kommen noch weitere Kostensteigerungen auf die Kunden zu. Dies ist für den Wirtschaftsstandort Deutschland Gift. Die Unternehmen kämpfen bereits heute mit den massiven Energiepreissteigerungen.“

Deutliche Unterschiede unter den Netzbetreibern

Wie in den vergangenen Netznutzungsentgeltvergleichen treten auch in diesem Jahr wieder massive Preisdifferenzen zwischen den einzelnen Netzbetreibern auf. Mehr als 350 Prozent beträgt die Spanne zwischen den günstigsten und den ungünstigsten Netzbetreibern.

Bei den zehn teuersten Netzbetreibern müssen mittelständische Sondervertragskunden durchschnittlich 8,15 Cent pro Kilowattstunde Mittelspannungs-Fälle (M/M-Fälle) beziehungsweise 15,47 Cent pro Kilowattstunde Niederspannungs-Fälle (N/N-Fälle) für die Netznutzung zahlen, während dieselbe Leistung bei den zehn günstigsten Netzversorgern lediglich 2,30 Cent pro Kilowattstunde (M/M-Fälle) beziehungsweise 4,50 Cent pro Kilowattstunde (N/N-Fälle) kostet.

Die zehn preisgünstigsten Netzbetreiber (M/M-Fälle, inklusive Messkosten) sind derzeit:
  • Stadtwerke Waldkirchen
  • SWKiel Netz
  • Stadtwerke Hettstedt
  • Stadtwerke Schwarzenbach an der Saale
  • Gemeindewerke Schönkirchen
  • Gemeindewerke Schwarzenbruck
  • Stadtwerke Olching Stromnetz
  • SVI Stromversorgung Ismaning
  • Stadtwerke Schwentinental
  • Stadtwerke Gronau.
Die Reihenfolge in der Gruppe der zehn Versorgungsunternehmen mit den höchsten Durchschnittsentgelten bei den M/M-Fällen lautet wie folgt:
  • Elektrizitätswerk Hindelang
  • Stadtnetze Barmstedt
  • Bauer Elektrounternehmen mit Sitz in Buchbach
  • Stadtwerke Stein
  • Kraftwerk Farchant A. Poettinger
  • Stadtwerke Eutin
  • EWERK Geiger mit Sitz in Arrach
  • Stadtwerke Uslar
  • Gemeindewerke Bayerisch Gmain
  • Elektrizitätswerk Karl Stengle mit Sitz in Rottenburg am Neckar
Zum Hintergrund des Netznutzungsentgeltvergleichs

Der Vergleich umfasst neben 15 Abnahmefällen mit mittelspannungsseitiger Versorgung und Messung (M/M-Fälle) weitere drei Abnahmefälle mit niederspannungsseitiger Versorgung und Messung (N/N-Fälle). Die Höhe des Netznutzungsentgelts hängt neben der Benutzungsstruktur, die durch die vom Kunden bezogene Strommenge und Leistung beeinflusst wird, auch von den Kosten für Messung und Abrechnung ab. Diese haben insbesondere bei relativ geringen Bezugsmengen erheblichen Einfluss auf den durchschnittlichen Preis.

Von acht der untersuchten 803 Versorgungsunternehmen lagen keine Angaben über die Kosten für den Messstellenbetrieb vor.

Alle genannten Preiskomponenten (Arbeitspreis, Leistungspreis und soweit vorliegend Kosten für den Messstellenbetrieb) sind Bestandteile der veröffentlichten Durchschnittspreise. Es wird an dieser Stelle explizit darauf hingewiesen, dass bei der Berechnung der Netznutzungsentgelte die höchste im Jahr aufgetretene Leistung abrechnungsrelevant ist.

Der Energieexperte für den Mittelstand

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