Mögliches Gasembargo und die Folgen
I. Status Quo
Derzeit ist nicht ausgeschlossen, dass es zu einer Gasmangellage kommen könnte. Noch lehnt die Bundesregierung ein Gasembargo sehr deutlich ab. Es ist aber nicht sicher, ob diese Ablehnung dauerhaft ist oder ob ein Gasembargo aus anderen Gründen kommen könnte. Z. B. aufgrund Putins Forderung nach einer Bezahlung in Rubel, aufgrund eines Gasembargos von russischer Seite oder aus anderen Gründen.
Gesetzlich sind derzeit die nachfolgenden Verbrauchergruppen geschützt:
- Haushaltskunden & Letztverbraucher bei denen Standardlastprofile anzuwenden sind, grundlegende soziale Dienste und weitere (vgl. dazu die aktuelle Rechtsinfo)
Diese Verbrauchergruppen würden als Letzte abgeschaltet.
Unterhalb dieser oben genannten geschützten Verbrauchergruppen gibt es derzeit noch keine gesetzlich festgelegten Abschaltreihenfolgen. Gleichwohl dürfte ein Netzbetreiber auch heute schon nur diskriminierungsfrei abschalten und müsste nach bestem Wissen und Gewissen eine Beurteilung danach vornehmen, welche Abschaltreihenfolge die geringsten volkswirtschaftlichen und sozialen Verwerfungen mit sich brächte.
II. Ausblick auf die kommenden Prozesse
Es sollen Kriterien für eine solche diskriminierungsfreie Reihenfolge festgelegt werden.
1. Bundesnetzagentur (BNetzA) als ein wichtiger Player
BNetzA beschäftigt sich mit einer Gasmangellage mit Blick auf den nächsten Winter
- BNetzA will Daten erheben / voraussichtlich soll das Online geschehen
- Dabei soll z. B. abgefragt werden:
- Was / Wann und wieviel verbraucht ein LV
- Mögliche Schäden als Folge einer Abschaltung
- Fuel-Switch möglich?
- Kosten für das Unternehmen?
- Folgewirkungen für die Lieferkette / in der Vernetzung mit anderen Wirtschaftssektoren etc.
- BNetzA will dazu auch Q&As auf ihrer Homepage veröffentlichen
2. Netzbetreiber als weitere Player
Falls die Netzbetreiber auf die Unternehmen zukommen und z. B. mittels Fragebögen Daten zu den Folgen einer möglichen Abschaltung abfragen, sollten die Unternehmen – entsprechend den Empfehlungen von RGC aus der letzten Rechtsinfo – Gründe nennen, warum sie ebenfalls geschützt und also möglichst nachrangig abgeschaltet werden sollten. Zudem sollten sie angeben, wie lange sie benötigen, um ihren Betrieb geregelt herunter zu fahren.
3. Solidaritätsplattform des Bundesministeriums für Energie und Klimaschutz (BMWK)
Zweck der Plattform ist die Einstellung marktbasierter Angebote und Abwicklung staatlicher Verpflichtungen im Solidaritäts- bzw. Krisenfall. Dafür soll ein abgestuftes Vorgehen entwickelt werden, in dem zunächst alle marktbasierten Maßnahmen ausgeschöpft werden müssen.
Für den Fall, dass marktliche Maßnahmen nicht mehr ausreichen, um alle Letztverbraucher zu versorgen, soll eine Logik implementiert werden, nach der eine Abschaltreihenfolge vorgeschlagen wird.
Es ist angedacht, dass sich zunächst nur Industriekunden mit einer Anschlussleistung ab 10 MW registrieren müssen. Allerdings können auch mittelständische Unternehmen mit einer Anschlussleistung von weniger als 10 MW von Abschaltanweisungen betroffen werden.
4. Vorgehen des VEA
Das BMWK bringt die Solidaritätsplattform auf den Weg. Um die Interessen seiner Mitglieder zu wahren, wird sich der VEA im Rahmen des Konsultationsverfahrens (vermutlich im April) aktiv in den Prozess einbringen. Besonderes Augenmerk wird der VEA auf die Auswahl relevanter Daten, die von Industriekunden auf der Plattform bereitgestellt werden sollen, und der darauf beruhenden Logik der Abschaltreihenfolge legen.
III. Überblick zum gesamten Thema
Einen guten Überblick gibt der Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland des BMWK und die Seite der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur aktuellen Lage der Gasversorgung in Deutschland. Auf der Seite der BNetzA werden die Situationsberichte regelmäßig aktualisiert. Außerdem findet sich dort ein Link zur Rolle der BNetzA in einer Gasmangellage.