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10.01.2022
Rechtssicher profitieren

EU-Kommission veröffentlicht neue Leitlinien zu Klima und Energie

Aktuelle Fassung in vergleichsweise etwas milderer Form gebilligt.

Kurz vor Jahresende veröffentlichte die Europäische Kommission (EU KOMM) die neuen Leitlinien für Klima, Umweltschutz- und Energiebeihilfen. Diese Leitlinien widmen sich u. a. den Förderungen und Entlastungen im Bereich Klimaschutz und Energie. Sie sind zwar keine formalen Gesetze, enthalten aber klare Hinweise dazu, wie die EU KOMM über Förderungen oder Entlastungen, die der deutsche Gesetzgeber in aller Regel von der EU KOMM genehmigen lassen muss, entscheiden wird. Insofern ist die Relevanz für die Unternehmen grundsätzlich hoch.

Zu der konsultierten Vorfassung aus Sommer 2021 hatten wie Sie u. a. hier ausführlich informiert und uns mit einer Stellungnahme engagiert. Im Vergleich zu dieser Vorfassung ist die jetzt veröffentlichte Fassung etwas weniger einschneidend für die stromintensiven Unternehmen. Ursprünglich sollte die Liste an entlastungsberechtigten Wirtschaftszweigen für die Besondere Ausgleichsregelung auf nur noch 52 Sektoren gekürzt werden. In der jetzt veröffentlichten Fassung sind immerhin 116 Sektoren genannt. Außerdem gibt es eine Nachtragsregelung zur Aufnahme weiterer Sektoren.

Für die Besondere Ausgleichsregelung dürften die neuen Regelungen keine Relevanz mehr entfalten. Denn im Koalitionsvertrag wurde angekündigt, die EEG-Umlage schon zum 1. Januar 2023 in den Haushalt zu übernehmen und diese nicht mehr als Strompreisbestandteil an die Verbraucher weiter zu geben. Allerdings muss der Gesetzgeber diese Ankündigung noch umsetzen. Zumindest für die Reduzierung der KWK-Umlage werden die neuen Listen aber Geltung haben. Das ist in den neuen Leitlinien explizit geregelt. Wie es sich mit den weiteren Netz-Umlagen verhält, bedarf noch einer genaueren Prüfung. Zudem ist nicht auszuschließen, dass die im Anhang befindliche Sektorenliste zukünftig auch bei weiteren Neuregelungen als Vorlage dienen wird.

Die Leitlinien enthalten zudem Regelungen zu zahlreichen anderen Bereichen, wie etwa:

  • Beihilfen in Form einer Ermäßigung von Steuern oder steuerähnlichen Abgaben
  • Beihilfen zur Verringerung und zum Abbau von Treibhausgasemissionen zum Beispiel durch die Förderung erneuerbarer Energien
  • Beihilfen zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz und der Umweltbilanz von Gebäuden
  • Beihilfen für saubere Mobilität
  • Beihilfen zur Förderung der Ressourceneffizienz und des Übergangs zu einer Kreislaufwirtschaft

Daneben gibt es einige neue Instrumente für die Förderung der Dekarbonisierung auch in der Industrie. Hierzu zählen etwa Differenzverträge. Diese Differenzverträge (auch Carbon Contracts for differences genannt) können beispielsweise genutzt werden, um CO2 freundliche Produktionsprozesse zu unterstützen. Grundsätzlich könnten dadurch in bestimmten Bereichen die Differenzen ausgeglichen werden, die durch den teureren Einsatz klimafreundlicher Technologien – im Vergleich zu herkömmlicher Technologien – entstehen.

Die Beihilfeleitlinien sollen noch im Januar in Kraft treten. Die Leitlinien und weitere Informationen der EU KOMM finden Sie hier.

Logo der VEA als Platzhalterbild
RAin Eva Schreiner

Leiterin Hauptstadtbüro

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