DEHSt hat Hinweisblatt zur Beihilfegewährung gemäß BECV veröffentlicht
Welche Verpflichtungen haben Unternehmen ab diesem Jahr, um Carbon-Leakage-Kompensation für das Abrechnungsjahr 2023 zu erhalten? Diese und viele weitere Fragen rund um ökologische Gegenleistungen gemäß §§ 10 bis 12 BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) beantwortet das hier verlinkte Hinweisblatt. Herausgeber ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (UBA). Das UBA veröffentlichte das zwanzigseitige Dokument im Dezember 2022. Heraus sticht der Hinweis, dass auch das BECV für die Gewährung von Beihilfen den Betrieb eines Energie- oder alternativ Umweltmanagementsystems erfordert. Daneben müssen Sie wirtschaftlich darstellbare Maßnahmen zur Energieeffizienz oder zur Dekarbonisierung in diesem Jahr umsetzen. Die Beihilfegewährung für die Abrechnungsjahre 2021 und 2022 ist davon unberührt.
Der VEA behält für Sie das politische Geschehen im Blick. Sprechen Sie mit Ihrer VEA-Beraterin oder Ihrem VEA-Berater.
Das kann Sie auch interessieren

Zahlreiche Steuerbegünstigungen des Energie- und Stromsteuerrechts verlängert
Unternehmen können diese Umlagen über die Beihilfe zurückerhalten. Die dafür nötigen Anträge müssen Anspruchsberechtigte bis zum 30. Juni 2023 stellen.

Audit machen, Emissionen einsparen und vielfältige Förderungen sichern – VEA-Auditor gewährt Einblicke
Energieaudits schaffen Ihnen Vorteile, mit denen Sie fossile Energie und somit bares Geld einsparen können.

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) plant Nachbesserungen an den Strom- und Gaspreisbremse
Zum Ende des letzten Jahres wurden die Strom- und Gaspreisbremsen in großer Geschwindigkeit geschrieben und verabschiedet, damit diese zum 1. Januar 2023 in Kraft treten konnten.…

Meldung selbstverbrauchter Strommengen beim Netzbetreiber – Deadline 31. März
Die Zeit für unsere Mitglieder läuft. Zumindest für die Unternehmen sowie Institutionen, die gern die Privilegierung im Zusammenhang mit der § 19 Stromnetzentgeltverordnung…

Mit Transformationskonzept Förderung kassieren und von schnellen Schritten zur Klimaneutralität profitieren
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert das Erstellen von Transformationskonzepten mit bis zu 80.000,- Euro je Konzept.

Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) ermöglicht Rückerstattung der KWK-Umlage und der Offshore-Netzumlage
Unternehmen können diese Umlagen über die Beihilfe zurückerhalten. Die dafür nötigen Anträge müssen Anspruchsberechtigte bis zum 30. Juni 2023 stellen.