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Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich

Das Bundesverfassungsgericht kritisiert das Klimaschutzgesetz scharf. Dem Gesetz fehlen klare CO2-Etappenziele ab 2030. Doch schon in diesem Jahrzehnt wird Deutschland seinen CO2-Ausstoß deutlich senken müssen, um spätere Generationen nicht ungerecht zu belasten. Bis Ende 2022 muss nun nachjustiert werden.

Diese Woche verkündete das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zu vier Klimaklagen. Das überraschende Urteil erklärt das Klimaschutzgesetz von 2019 für teilweise verfassungswidrig. So stütze sich das Gericht erstmals auf das Freiheitsrecht künftiger Generationen, was eine neue Dimension in der Klimaschutzpolitik sei, äußerte sich Felix Ekardt, Rechtsprofessor an der Universität Rostock, gegenüber Tagesspiegel Background.

Eingereicht wurde die erste Klage von mehreren Parteien. Darunter dem Solarenergie-Förderverein Deutschland und dem Naturschutzbund. Weitere Klagen folgten 2020 unter anderem von der Deutschen Umwelthilfe, Germanwatch, Greenpeace und Protect the Planet. Die Klagen befassten sich vor allem mit der Thematik, dass ab dem Jahr 2030 keine weiteren Maßgaben zur Emissionsreduzierung verankert sind.

Das im derzeitigen Rechtsrahmen wissenschaftlich gegebene CO2-Budget zur Erreichung der Klimaneutralität Deutschlands sei bis 2030 bereits aufgebraucht. Dies ist den folgenden Generationen nicht zumutbar, so das Gerichtsurteil. Es schreibt: Deutschland könne „nicht unter vergleichsweise milder Reduktionslast große Teile des CO2-Budgets verbrauchen, wenn damit zugleich den nachfolgenden Generationen eine radikale Reduktionslast überlassen und deren Leben umfassenden Freiheitseinbußen ausgesetzt würde“. Stattdessen müsse der Gesetzgeber Vorkehrungen treffen, um einen „freiheitsschonenden Übergang in die Klimaneutralität“ zu treffen. Das Gericht verweist dabei auf Artikel 20 des Grundgesetzes, wonach der Staat in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen schützen muss.

Das Gericht legte fest, dass die Bundesregierung bis zum 31. Dezember 2022 mit weiteren Reduktionspfaden für die Jahre 2030 bis 2050 nachsteuern muss. Wie genau Deutschland mit seinen Treibhausgasen haushalten soll legte das Gericht jedoch nicht fest. Umweltministerin Schulze verkündete, bis zum Sommer Eckpunkte für ein weiterentwickeltes Klimaschutzgesetz vorlegen zu wollen.

Politisch stünden für die Verschärfung der Klimaziele mehrere Optionen zur Verfügung. Zum einen könnte die Bundesregierung die CO2-Reduktionsziele im Klimagesetz schon in den Jahren vor 2030 herunterschrauben, was ohnehin bereits debattiert wird.

Zum anderen könnte die Regierung auf die Macht des Marktes setzen und den CO2-Preis, der seit Jahresanfang im BEHG geregelt ist, gesetzlich anheben. In beiden Fällen sei ein beschleunigter Ausbau der erneuerbaren Energien geboten, bekräftigt Ottmar Edenhofer, Direktor des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung.