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Bundeskabinett beschließt neuen „Klimapakt Deutschland“

Nachdem das Bundesverfassungsgericht vor etwa zwei Wochen monierte, dass das bestehende Klimaschutzgesetz unzureichend sei, und mit seiner Entscheidung für Schlagzeilen sorgte, hat das Bundeskabinett heute ein neues Gesetz mit deutlichen Verschärfungen auf den Weg gebracht.

Die beiden größten Verschärfungen des dreiseitigen Beschlusses dürften diese sein:

  • Der CO2-Ausstoß soll bis 2030 gegenüber dem Stand von 1990 um 65 Prozent sinken. Bisher waren 55 Prozent geplant.
  • Und anstatt im Jahr 2050 als Ziel wird eine Klimaneutralität in Deutschland nun bis 2045 angestrebt.

Die geforderten CO2-Einsparungen, so das Papier, sollen über den Einsatz klimafreundlicher Technologien und den Ausbau erneuerbarer Energien erreicht werden. Wichtiges Instrument sei hierfür die bereits ab diesem Jahr eingeführte CO2-Bepreisung. Nicht unwahrscheinlich ist deshalb auch eine weitaus frühere Abschaltung der Kohlekraftwerke in Deutschland, die eigentlich erst im Jahre 2038 stillgelegt werden sollten.

Weiterführende Informationen finden auf den Seiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU).