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Neue Meldepflicht aus dem Energieeffizienzgesetz

Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) trat nun in Kraft. Eine Plattform für Abwärme sieht das neue Gesetz vor, dessen Bau die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) zeitnah beginnt. Ursprünglich sollten Unternehmen ihre Daten bis zum 1. Januar 2024 auf dieser Plattform einreichen. Da der Bau gegenwärtig aussteht, setzt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Frist zum Übermitteln der Daten für sechs Monate aus.

Die Plattform für Abwärme schafft laut dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erstmals eine Übersicht zu gewerblichen Abwärmepotentialen in Deutschland. Ziel ist es, diese Abwärme nutzbar zu machen und damit die Energieffizienz in Deutschland weiter zu steigern. Dafür erfasst das BAFA die Abwärmedaten von Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden pro Jahr auf der künftigen BfEE-Plattform.

Unabhängig vom Vorliegen einer konkreten Anfrage: Gemäß §§ 17 Absatz 2 Satz 1 i.V.m. 20 Absatz 4 EnEfG sind Unternehmen verpflichtet, Informationen zu anfallender Abwärme an die BfEE bis zum 30. Juni 2024 und danach bis zum 31. März eines jeden Jahres zu übermitteln. Zudem sind diese Informationen bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren.

Folgende Informationen haben Unternehmen über die BfEE-Plattform zu übermitteln:

  • Name Ihres Unternehmens
  • Adresse des Standortes oder der Standorte, an dem die Abwärme anfällt
  • die jährliche Wärmemenge und maximale thermische Leistung
  • die zeitliche Verfügbarkeit in Form von Leistungsprofilen im Jahresverlauf
  • die vorhandenen Möglichkeiten zur Regelung von Temperatur, Druck und Einspeisung
  • das durchschnittliche Temperaturniveau in Grad Celsius.


Weitere Informationen zum EnEfG finden Sie in Kürze auf der Homepage der Bundesstelle für Energieeffizienz.

Ihnen fehlt der Überblick zu Ihren eigenen Abwärmepotentialen? Ihre VEA-Beraterin oder Ihr VEA-Berater hilft Ihnen gern beim Analysieren und Auswerten Ihrer Potentiale.