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Neue Faktoren nach EBeV 2030 – BEHG-Rechner vom VEA auf dem neuesten Stand

Die Belastungen aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) stellen weite Teile der energieintensiven Industrie vor große Herausforderungen. Noch bevor Unternehmen die ersten Auszahlungen der Entlastungen aus der Brennstoffemissionshandelsgesetz-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) erhalten, verkündete die Bundesregierung die ersten größeren geplanten Veränderungen am BEHG. Übrigens fehlt für das Auszahlen weiterhin die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission.

In den beiden Jahren 2021 und 2022 war eine geringere Anzahl an Brennstoffen vom nationalen Emissionshandel betroffen. Kohle- und Abfallverbrennung kamen neu hinzu. Seitdem 1. Januar 2023 veränderten sich zusätzlich die heizwertbezogenen Emissionsfaktoren. Die Auswirkungen dieser Faktoren sind direkt in der Belastung je Einheit Brennstoff auf Ihrer Lieferantenrechnung erkennbar.

Transparenz dank unserem BEHG-Rechner
Übrigens berücksichtigt unser hier verlinkter BEHG-Rechner die neuen Faktoren und ist auf dem neuesten Stand des BEHG. Unser Belastungsrechner dient Ihnen mit den gängigsten Brennstoffen und einigen exotischen neuen Exemplaren zur Bewertung der wirtschaftlichen Auswirkungen. Jedoch haben nicht alle Lieferanten die neuen Faktoren zum Jahreswechsel berücksichtigt, weshalb wir Ihnen Achtsamkeit empfehlen.

Transparenz zu den unterschiedlichen Faktoren und den zusätzlichen Brennstoffen erhalten Sie unter dem hinterlegten Link. Dort gelangen Sie auf die Verordnung über die Emissionsberichterstattung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz für die Jahre 2023 bis 2030 (Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 – EBeV 2030).

Wir unterstützen Sie gern bei Ihrem BECV-Antrag für 2022. Die Frist zur Abgabe ist am 30. Juni 2023. Sprechen Sie mit Ihrer VEA-Beraterin oder Ihrem VEA-Berater.

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