BECV-Entlastung

Sichern Sie sich Entlastungen beim Verbrauch fossiler Energieträger!

Steigende CO2-Kosten belasten Unternehmen zunehmend: Die Abgabe nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) pro Tonne CO2 kennt nur eine Richtung – nach oben. Das schmälert die internationale Wettbewerbsfähigkeit und erfordert strategische Lösungen. Die gute Nachricht vom Gesetzgeber: Unternehmen können eine Entlastung von bis zu 95 Prozent erhalten.

Wer profitiert?
Bestimmte Wirtschaftszweige im produzierenden Gewerbe profitieren von dieser Entlastungsoption. Ein einfacher Branchenstatus genügt jedoch nicht – die entsprechenden Produkte müssen entlastungsfähig sein. Es gibt auch die Option bestimmte Produkte zu entlasten, wenn diese Produktgruppe einem entsprechenden PRODCOM-Code zuzuordnen sind. Ihren Antrag auf Entlastung müssen Sie bis spätestens zum 30. Juni einreichen. Verzögerungen oder unvollständige Nachweise könnten Sie bares Geld kosten.

Anforderungen

  • Den Betrieb eines Energiemanagementsystems müssen Sie nachweisen

  • Mindestens 80 Prozent der erhaltenen Vorjahresbeihilfe müssen Sie in Klimaschutz- oder Energieeffizienzmaßnahmen investieren

  • Die Nachweise müssen Sie sich von einer zertifizierten Stelle elektronisch testieren lassen


Wann gilt eine Maßnahme als wirtschaftlich?
Nach DIN EN 17463 gilt eine Maßnahme als wirtschaftlich, wenn innerhalb von 90 Prozent der üblichen Nutzungsdauer ein positiver Kapitalwert erreicht wird.

Umsetzung der Antragstellung inklusive aller Nachweis? Wir helfen!
Zum Antragsverfahren gibt es verschiedene Herausforderungen:

  • Testieren ökologischer Gegenleistungen (öGl) durch eine prüfungsbefugte Stelle

  • Testieren des Antrags durch einen Wirtschaftsprüfer

  • Einreichen des Antrags mittels elektronischer Signaturkarte über das virtuelle Postfach der Deutschen Emissionshandelsstelle ( DEHSt ) 

Um eine Einschätzung zum wirtschaftlichen Inhalt Ihres Antrags zu erhalten, kontaktieren Sie uns bitte. Um eine erste Einschätzung zu den Belastungen zu erhalten, nutzen Sie bitte unseren BECV-Rechner unterhalb.

Ihre Vorteile im Überblick

  • Ressourcenentlastung

    Durch unsere umfassende Leistung in diesem Bereich minimieren Sie Ihren Ressourceneinsatz auf Null.

  • 360 Grad-Performance

    Kompetente Testierung, Antragstellung und Nachweisführung aus einer Hand.

  • Entlastung

    Wir kümmern uns für Ihr Unternehmen um die Sicherstellung der jährlich steigenden Entlastung.

  • Neutralität und Unabhängigkeit

    Sie profitieren von einer marktneutralen und unabhängigen Beratung durch die erfahrenen Berater des VEA.

Ablauf

  • Ermitteln der Branchenzugehörigkeit und der entlastungsberechtigten Brennstoffmenge.

  • Ermitteln der Entlastungshöhe.

  • Testieren der Unternehmensangaben durch einen Wirtschaftsprüfer.

  • Unterstützen beim Erfüllen der antragsrelevanten Nachweise (Energiemanagementsystem und Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen).

  • Fristgerechte Antragstellung bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt).

CO₂-Rechner

Belastung durch das BEHG

20252026 (min)2026 (max)
Energie-
verbräuche
Ihre
Verbräuche
CO₂
Emissionen
55 €/t
CO₂
55 €/t
CO₂
65 €/t
CO₂
Erdgas0,0000 t000
Heizöl Diesel0,0000 t000
Flüssiggas Propan0,0000 t000
Ottokraftstoff0,0000 t000
Gießereikoks0,0000 t000
Braunkohlestaub
Rheinland
0,0000 t000
Hilfe: 1MWh = 1.000 kWhBelastung für Kohle erst ab 2023



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