BECV-Entlastung
Sichern Sie sich Entlastungen beim BECV!
Durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz wurde 2021 der nationale Emissionshandel eingeführt. Für fossile Energieträger wie Heizöl, Erdgas, Diesel ist seitdem eine CO2-Abgabe zu entrichten. Der CO2-Preis wird in den kommenden Jahren steigen und die Kosten sind von den Privatverbrauchern und Unternehmen zu tragen. Von diesen Zusatzkosten können Unternehmen aus bestimmten Branchen Entlastungen beantragen.
Wir wickeln die Antragstellung bei der Deutschen Emissionshandelsstelle ab. Dabei bereiten wir die antragsrelevanten Daten auf und lassen diese durch einen versierten Wirtschaftsprüfer testieren. Des Weiteren stellen wir sicher, dass alle notwendigen Nachweise für den Erhalt der Entlastungen wie zum Beispiel ein Energiemanagementsystem und Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen erfüllt werden.
Dank unserer Unterstützung können Sie sich im Unternehmen auf das Tagesgeschäft konzentrieren und müssen kein internes Know-How aufbauen. Gleichzeitig stellen wir sicher, dass alle Antragsvoraussetzungen erfüllt und Nachweise erbracht werden. Durch die fristgerechte Antragstellung wird dann sichergestellt, dass die Unternehmen die Entlastungen aus der BECV erhalten.
Ihre Vorteile im Überblick
- Ressourcenentlastung
Durch unsere umfassende Leistung in diesem Bereich minimieren Sie Ihren Ressourceneinsatz auf Null.
- 360 Grad-Performance
Kompetente Testierung, Antragstellung und Nachweisführung aus einer Hand.
- Entlastung
Wir kümmern uns für Ihr Unternehmen um die Sicherstellung der jährlich steigenden Entlastung.
- Neutralität und Unabhängigkeit
Sie profitieren von einer marktneutralen und unabhängigen Beratung durch die erfahrenen Berater des VEA.
Ablauf
- Ermittlung der Branchenzugehörigkeit und der entlastungsberechtigten Brennstoffmenge.
- Ermittlung der Entlastungshöhe.
- Testierung der Unternehmensangaben durch einen Wirtschaftsprüfer.
- Unterstützung bei der Erfüllung der antragsrelevanten Nachweise (Energiemanagementsystem und Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen).
- Fristgerechte Antragstellung bei der Deutschen Emissionshandelsstelle.