Das Integrieren von Speichern in Systeme mit Eigenerzeugungsanlagen bietet enorme Potentiale zum Optimieren. Ob es um Ihren Energieverbrauch geht, das Steigern Ihrer eigenen Wirtschaftlichkeit und das Netz zu entlasten. Besonders in Zeiten steigender sowie verstärkt volatiler Energiepreise und zunehmender Netzauslastung und den entsprechend hohen Netzentgelten kommt dem intelligenten Steuern von Speichern eine zentrale Rolle zu. Netzdienliche Betriebsweisen berücksichtigen sowohl betriebswirtschaftliche als auch systemtechnische Aspekte.
VEA-Abteilungsleiter Effizienz Dipl. Ing. (FH) Jens Fischer sieht triftige Gründe für das Optimieren Ihrer Anlagen: „Mit Speichern maximieren Ihren Eigenverbrauchsanteil. Anstatt überschüssige Energie – beispielsweise aus Ihrer PV-Anlage – ins Netz einzuspeisen, speichern Sie diese in Batterien und nutzen Sie zu einem späteren Zeitpunkt. Das ist nur einer von vielen Wegen, wie Sie mit uns die Wirtschaftlichkeit Ihrer Speicher und Eigenerzeugungsanlagen steigern.“
Von diesen Faktoren hängt die Wirtschaftlichkeit Ihres Speichers ab:
- Stromgestehungskosten vs. Netzstrompreis: Die Gestehungskosten von PV-Batteriesystemen liegen in den meisten Fällen unter dem Netzstrompreis, wodurch nennenswerte Einsparungen bis rund 16 Ct/kWh möglich sind
- Speicherdimensionierung: Eine individuelle Betrachtung der Speicherkosten sowie technischer Daten wie Kapazität, Zyklenanzahl und Entladetiefe ist erforderlich, um die optimale Nutzung sicherzustellen
- Ein weiterer wichtiger Aspekt ist das Lastspitzenmanagement, welches hilft, die maximale Leistungsaufnahme aus dem Netz zu reduzieren. Dadurch sinkt der zu zahlende Leistungspreis. Klassisches Lastspitzenmanagement kombiniert Speicher mit Verbraucher-Abschaltungen, um Spitzenlasten zu senken
Netzdienliche Integration, Flexibilitätsvermarktung und Atypik
Neben der Eigenversorgung können Sie Speicher auch netzdienlich betreiben. Die Technik hilft, Lastspitzen zu reduzieren und überschüssige Energie aufzunehmen, wenn das Netz stark belastet ist. Dies ermöglicht eine Teilnahme an Mechanismen wie Demand-Side-Management oder der Flexibilitätsvermarktung. Unternehmen können darüber hinaus von reduzierten Netzentgelten profitieren. Vorausgesetzt Sie reduzieren Ihre Leistungsabnahme in den sogenannten Hochlastzeitfenstern – oder wie oberhalb bereits beschrieben „netzdienlich betreiben“. Dabei müssen Unternehmen die von ihrem Netzbetreiber veröffentlichten Hochlastzeitfenster berücksichtigen. Zusammengefasst heißt dieses Vorgehen zum Netzentgelte-Einsparen atypische Netznutzung – kurz Atypik. Details erfahren Sie im hier verlinkten Beitrag über Atypik.
Einen Stromspeicher können Sie ebenfalls zur Stromspeicheroptimierung nutzen. Dabei kaufen und speichern Sie Strom zu Zeiten günstiger Preise – beispielsweise, wenn viel EE ins Netz eingespeist wird. Zu Zeiten höherer Preise nutzen Sie diesen Strom oder verkaufen ihn gewinnbringend. Um dabei ein wirtschaftliches Optimum zu erreichen sind eine passende Speicherdimensionierung und -technologie sowie ein geeignetes Energie-Management-System (EMS) nötig.
Regulatorische Anforderungen und Meldepflichten
- Die regulatorische Einordnung von Speichern unterscheidet zwischen EE-Stromspeichern (ausschließlich mit erneuerbaren Energien geladen) und sonstigen Stromspeichern
- Alle ortsfesten Stromspeicher müssen Sie im Marktstammdatenregister registrieren
- Jährliches Melden der Anlagenbetreiber an den Netzbetreiber
- Stromsteuerbefreiung für Pumpspeicher und Batteriespeicher als Teil des Versorgungsnetzes
Unsere Energieberatung
Das Umsetzen netzdienlicher Betriebsweisen erfordert umfassendes Knowhow in den Bereichen Energiemanagement, Speichersteuerung und regulatorische Rahmenbedingungen. Hier kommen wir ins Spiel und unterstützen Sie mit maßgeschneiderten Lösungen:
- Analysieren und Optimieren des Lastprofils zum Identifizieren von Einsparpotentialen
- Beraten zur optimalen Speicherdimensionierung auf Basis individueller Verbrauchs- und Erzeugungsdaten
- Untersuchen Ihrer Speichernutzung zur Arbitrage, um Strom zu günstigen Zeiten und kaufen und zu teuren Zeiten zu nutzen oder zu verkaufen
- Unterstützen beim Netzentgeltoptimieren, insbesondere durch Strategien zur Lastspitzenreduktion
- Hilfe beim Einbinden in Flexibilitätsmärkte, um zusätzliche Erlöse zu generieren
Wichtig ist, die stromsteuerlichen Vorgaben, Pflichten und Begünstigungen bei der Projektierung Ihres Speichers nicht zu vernachlässigen, gerade weil der Gesetzgeber den Einsatz von Stromspeichern im Stromsteuergesetz seit diesem Jahr neu geregelt hat. Hier setzen wir mit unserem Online-Seminar am Dienstag, 7. Oktober, an: Unser Experte Stefan Ulrich (Zollkanzlei Peterka) bringt Sie auf den aktuellen und neuen Stand, was die Neuerungen, Pflichten und Begünstigungen in Sachen Speicheranwendungen im Stromsteuerrecht betrifft. Los geht das Halbtagsseminar um 9:30 Uhr. Hier gelangen Sie zur Anmeldung.
Mit unserer fundierten Beratung profitieren Sie nicht nur von reduzierten Energiekosten, sondern auch von einer verbesserten Planungssicherheit und einer nachhaltigen Energieversorgung. Ihre VEA-Beraterin oder Ihr VEA-Berater berät Sie gern.