Stromspeicher im Stromsteuerrecht - Neue Vorgaben und Entlastungsmöglichkeiten

Der Einsatz von Strom- bzw. Batteriespeichern am Unternehmensstandort nimmt immer mehr zu. Insbesondere in Kombination mit Erneuerbaren aber auch im Zusammenhang mit der Flexibilisierung des Energieverbrauchs, um wirtschaftliche Vorteile in Zeiten extrem volatiler Strompreise zu generieren, machen Speicheranwendungen Sinn. Das dürfte zukünftig noch wesentlich relevanter werden. Wichtig ist, die stromsteuerlichen Vorgaben, Pflichten und Begünstigungen dabei nicht zu vernachlässigen, gerade weil der Einsatz von Stromspeichern im Stromsteuergeset ab 2025 neu geregelt wird

Hier setzen wir mit unserem Spezial-Seminar an: Unser Experte Stefan Ulrich (Zollkanzlei Peterka) bringt Sie auf den aktuellen und neuen Stand, was die Neuerungen, Pflichten und Begünstigungen in Sachen Speicheranwendungen im Stromsteuerrecht betrifft, welche ab 2025 greifen. Dabei gibt er Handlungsempfehlungen und Praxis-Tipps aus der Beratung, wobei er u.a. auf folgende Punkte eingehen wird:  

  • Speicheranwendungen im Stromsteuerrecht: Status Quo und Einordnung 
  • Neuerungen in Sachen Stromspeicher im Stromsteuerrecht ab 2025 
  • Welche Erleichterungen bringt das Stromsteuergesetz im Bereich von Speicheranwendungen ab 2025? 
  • Neue Pflichten und Begünstigungen für den Einsatz von SPeichern
  • Handlungsempfehlungen und Praxistipps aus der Beratung 

Unser Referent verfügt über einen hohen praktischen Erfahrungsschatz, sodass die Veranstaltung möglichst praxis- und lösungsorientiert gestaltet sein wird.  

Die Durchführung des Online-Seminars erfolgt über ZOOM, sodass eine Teilnahme über den Browser möglich ist. Nach Bestätigung der Anmeldung erhalten Sie im Vorfeld des Online-Seminars den Teilnahme-Link (inkl. Meeting-ID) sowie weitere Informationen an die von Ihnen angegebene Mail-Adresse.

Referent:

RA Stefan Ulrich, Zollkanzlei Peterka, Düsseldorf