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01.08.2022
Rechtssicher profitieren

Zinsgünstiges Kreditangebot für den Mittelstand

Einen Entwurf zum ERP-Wirtschaftsplangesetz 2023 hat das Bundeskabinett nun beschlossen. Unternehmen erhalten auf dieser Grundlage im kommenden Jahr zinsgünstige Finanzierungen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von fast 10 Milliarden Euro.

Einen Entwurf zum ERP-Wirtschaftsplangesetz 2023 hat das Bundeskabinett nun beschlossen. Unternehmen erhalten auf dieser Grundlage im kommenden Jahr zinsgünstige Finanzierungen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von fast 10 Milliarden Euro.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck sieht den Bedarf für die geplante Subvention: „Mittelständische Unternehmen brauchen jetzt, wo die Corona-Pandemie immer noch nicht vollständig überstanden ist und wir zusätzlich in einer ernsten und angespannten Lage am Gasmarkt sind, ein ausreichendes Kreditangebot zu angemessenen Konditionen.“

Hilfen, die Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsinvestitionen stärken
Ohne günstige Kredite und Beteiligungskapital können Unternehmen laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) nicht zukunftsorientiert investieren. Auch sollen Unternehmen mit dem Geld die Transformation hin zu einer nachhaltigen, digitalen Wirtschaft aktiv gestalten. Das Finanzierungsförderangebot des ERP-Sondervermögens soll darüber hinaus die Wettbewerbsfähigkeit durch Zukunftsinvestitionen stärken.

Die vollständige Pressemitteilung zum ERP-Sondervermögen gibt es auf der BMWK-Seite.

Steuern, Umlagen und weitere Abgaben lassen die Energiepreise zusätzlich steigen – der VEA behält für Sie den Überblick, unterstützt unter anderem bei der Beihilfe und sichert Ihnen so weiterhin Ihren wirtschaftlichen Erfolg. Sprechen Sie mit Ihrem VEA-Berater.

Quelle: pixabay

Fabian Gräflich

Leiter Unternehmenskommunikation

fgraeflich@vea.de
+49 511 9848-267

Der Energieexperte für den Mittelstand

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