Zahlreiche Steuerbegünstigungen des Energie- und Stromsteuerrechts verlängert
Etliche Steuerbegünstigungen im Bereich der Energie- und Stromsteuer liefen zum Jahreswechsel aus. Der Generalzolldirektion liegen nun die Freistellungsanzeigen zur Verlängerung vor. Das vermeldete die Institution jetzt. Die Freigabe erteilte die Europäische Kommission nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Weitere Informationen sowie die Gültigkeiten finden Sie unter dem oberhalb angegebenen Link.
Unser Hinweis für Sie: In dem Beitrag der Generalzolldirektion sind § 51 EnergieStG und § 9a StromStG nicht berücksichtigt. Dies hängt damit zusammen, dass es für beide keine begrenzte Gültigkeit gibt, sondern in beiden Fällen Steuerbegünstigungen fortlaufend möglich sind. Heißt, dass hier die vollständige Steuerentlastung greift.
Unter dem Titel "Strom-/Energiesteuern, Abgaben und Umlagen 2023: Entlastungsmöglichkeiten und aktuelle Änderungen" gibt es bei uns am 23. März ein zum Thema passendes Online-Seminar.
Der VEA behält für Sie das politische Geschehen im Blick. Sprechen Sie mit Ihrer VEA-Beraterin oder Ihrem VEA-Berater.
Das kann Sie auch interessieren

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) plant Nachbesserungen an den Strom- und Gaspreisbremse
Zum Ende des letzten Jahres wurden die Strom- und Gaspreisbremsen in großer Geschwindigkeit geschrieben und verabschiedet, damit diese zum 1. Januar 2023 in Kraft treten konnten.…

DEHSt hat Hinweisblatt zur Beihilfegewährung gemäß BECV veröffentlicht
Fragen rund um ökologische Gegenleistungen gemäß §§ 10 bis 12 BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) beantwortet das hier aktuelle Hinweisblatt von der DEHSt.

Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) ermöglicht Rückerstattung der KWK-Umlage und der Offshore-Netzumlage
Unternehmen können diese Umlagen über die Beihilfe zurückerhalten. Die dafür nötigen Anträge müssen Anspruchsberechtigte bis zum 30. Juni 2023 stellen.