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04.09.2026

VEA-Stellungnahme zur Reform der Systematik der Gasnetzentgelte (SyGNE)

Im Kern möchte die BNetzA das bestehende System aus Arbeits- und Leistungspreisen beibehalten.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat im Juni 2026 ihre Orientierungspunkte zur Reform der Systematik der Gasnetzentgelte (SyGNE) veröffentlicht. Hintergrund ist das Auslaufen der bisherigen GasNEV Ende 2027.

Im Kern möchte die BNetzA das bestehende System aus Arbeits- und Leistungspreisen beibehalten. Sondernetzentgelte sollen im zukünftigen System jedoch auslaufen. Bisher sollten Sondernetzentgelte im Gasnetz verhindern, dass Abnehmer durch den Bau eigener Leitungen an eine günstigere, höhere Netzebene wechseln.

Die BNetzA argumentiert, dass die Transformation und das geplante Auslaufen der Gasnetze die Amortisationszeiten für den Bau von Direktleitungen deutlich verkürzen würden, sodass Sondernetzentgelte nicht mehr erforderlich seien.

Im SyGNE-Expertenworkshop der BNetzA in Bonn am 15. Juli machte Eva Schreiner, Leiterin des VEA-Hauptstadtbüros, deutlich, dass die Netzentgelte durch das absehbare Ausscheiden von Gasabnehmern steigen würden. In der Folge verkürze sich die Amortisationsdauer entsprechender Investitionen in den Direktleitungsbau, sodass Sondernetzentgelte weiterhin sinnvoll seien. 

Zum grundsätzlichen Ende der Gasnetze verwies sie darauf, dass vor einem Ausstieg der Einstieg in Alternativen möglich sein müsse. 

Zum Beibehalten des bewährten Systems aus Arbeits- und Leistungspreisen stimmt der VEA der BNetzA zu.

Quelle: pexels

Malte David Neumann

Referent Energiepolitik

Downloads

Offizielle VEA-Stellungnahme als Download.

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