VEA-Stellungnahme zum Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten in den Jahren 2027 bis 2029
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat Ende Juli einen Referentenentwurf für das Netzanschlusspaket (Gesetz über einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten in den Jahren 2027 bis 2029) veröffentlicht.
Im Mittelpunkt steht die Verstetigung des Bundeszuschusses zu den Übertragungsnetzkosten für die Jahre 2027 bis 2029. Der Zuschuss soll dabei von aktuell 6,5 auf 5,5 Mrd. € abgesenkt werden.
Der VEA fordert, den Zuschuss in Höhe von 6,5 Mrd. € beizubehalten. Strom sollte als Gut, in dessen Nutzung wir im Sinne der Transformation hineinreizen möchten, nicht verteuert werden. Daneben regt der VEA an, Umlagen für energiewendebedingte Mehrkosten in den Haushalt zu überführen. Dabei geht es um die Offshore-Netzumlage und die Umlage für besondere Netznutzung. Beide Umlagen finanzieren maßgeblich die Transformation und damit zukunftsweisende Infrastrukturprojekte.
Eine Finanzierung über den Strompreis lässt den Strompreis steigen und hemmt damit die Dekarbonisierung.