VEA-Stellungnahme zum ETS 1
Am 17. Juli 2026 hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag zur Reform des EU-Emissionshandelssystems (EU ETS 1) für Energieanlagen und die Industrie vorgelegt. Der Gesetzgebungsprozess soll im ersten Quartal 2027 abgeschlossen werden, das Inkrafttreten ist für 2028 vorgesehen.
Ein zentraler Bestandteil der Reform ist die Absenkung des linearen Reduktionsfaktors, wodurch auch über 2040 hinaus die Ausgabe neuer Zertifikate möglich wäre. Gleichzeitig soll die kostenlose Zuteilung fortgeführt werden, allerdings unter der Voraussetzung, dass Unternehmen ab 2031 den Gegenwert der erhaltenen kostenlosen Zertifikate vollständig in Dekarbonisierungsmaßnahmen in der EU investieren.
Aus Sicht des VEA greift diese Konditionalität zu kurz, solange die wirtschaftlichen und infrastrukturellen Voraussetzungen für eine Dekarbonisierung nicht gegeben sind. Erforderlich sind insbesondere wettbewerbsfähige Strompreise, ein beschleunigter Netzausbau sowie schnellere Genehmigungs- und Netzanschluss-verfahren, um den deutschen Mittelstand zu dekarbonisieren.