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19.08.2024
Rechtssicher profitieren

VEA nimmt gemeinsam mit dem Bündnis faire Energiewende Stellung zu geplanten Änderungen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat eine TEHG Novelle konsultiert

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat eine TEHG Novelle konsultiert. Im Rahmen der Novelle sind auch Änderungen am nationalen Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) vorgesehen.

Worum geht es?
Aktuell gilt dass die CO2 Zertifikate im nationalen CO2 Handel noch zu einem Festpreis von 45 Euro verkauft werden. Für das Übergangsjahr 2026 wird es eine Versteigerung mit einem Preiskorridor zwischen 55 und 65 Euro pro Zertifikat geben. Vorgesehen ist eigentlich, dass möglichst im Jahr 2027 der nationale Brennstoffemissionshandel für Wärme und Verkehr - und kleinere Produktionsanlagen, die nicht im ETS 1 sind - in den ETS 2 übergehen. Mit der aktuellen Novelle bereitet das BMWK diesen Übergang vor.

Allerdings ist auch eine Regelung für den Fall enthalten, dass der nationale Brennstoffemissionshandel nicht wie geplant 2027, sondern erst später in den ETS 2 überführt wird. Der CO2-Preis für das Jahr 2027 im nationalen Brennstoffemissionshandel soll in diesem Fall an den ETS 1 gekoppelt werden. Aktuell liegt der CO2-Preis im ETS 1 bei ca. 70 Euro. Bis zum Jahr 2027 könnte er aber steigen und laut Prognosen bei ca. 90 Euro pro Zertifikat liegen.

Das wäre ein gewaltiger Preissprung für die deutschen Unternehmen.

Stand der Novelle
Der bisherige Gesetzentwurf regelt noch keinerlei Details. Geplant sind zu den oben stehenden Inhalten lediglich Verordnungsermächtigungen, mit denen diese dann ausgestaltet werden könnten.

Stellungnahme
Wir empfehlen in unserer Stellungnahme, vor Verabschiedung des Gesetzes kritisch zu prüfen, wie sich eine Preissteigerung auf 90 EUR pro CO2 Zertifikat bei den mittelständischen Unternehmen in der bereits heute stark angespannten Lage auswirken würde. Der Carbon-Leakage Schutz sollte jedenfalls entsprechend dem EU-ETS I erhöht werden. Dies könnte durch die Streichung des Kompensationsgrades bei der Berechnung der Entlastung erfolgen, so dass analog zum EU-ETS I ausschließlich der entsprechende Brennstoff- bzw. Wärmebenchmark in die Berechnung eingeht.

Hier geht es zur Stellungnahme.

Die einzelnen Verbände des Bündnisses Faire Energiewende

Zum „Bündnis faire Energiewende“ zählen:

  • Bundesverband der Deutschen Gießerei-Industrie BDG 
  • Bundesverband Keramische Industrie e. V.
  • Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V.
  • Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e. V.
  • Gesamtverband Kunststoffverarbeitende Industrie e. V.
  • wdk Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e. V.
  • WSM Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung e. V.
  • Deutsche Feuerfest-Industrie e. V.
  • Industrieverband Feuerverzinken e. V.

Die Verbände im „Bündnis faire Energiewende“ vertreten branchenübergreifend mehr als 10.000 deutsche Unternehmen mit circa einer Million Beschäftigten und etwa 200 Milliarden Euro Jahresumsatz.

Der Querschnittsverband Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA) vertritt zudem mehr als 4.800 Unternehmen aus allen Branchen.

Das Bündnis faire Energiewende ist unter der Registernummer R001663 im Lobbyregister des Deutschen Bundestages eingetragen.

Warum die mittelständische Industrie faire Energiepreise braucht, erfahren Sie auf der offiziellen BfE-Seite.

Quelle: Bündnis faire Energiewende

Quelle: Bündnis faire Energiewende

Logo der VEA als Platzhalterbild
RAin Eva Schreiner

Leiterin Hauptstadtbüro

Der Energieexperte für den Mittelstand

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