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12.04.2022
Rechtssicher profitieren

Ukrainekrieg: Bundesregierung schützt Liquidität der Unternehmen mit Maßnahmenpaket

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) teilte via Pressemitteilung mit: Ein von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) und Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) veröffentlichter Entschluss enthält ein Maßnahmenpaket, das als sogenannter „Schutzschild“ vom Ukrainekrieg betroffene Unternehmen unterstützt.

Infolge des Ukrainekrieges prägt große Unsicherheit weiterhin die wirtschaftliche Situation vieler Unternehmen. Bereits ergriffene Sanktionen treffen die russische Wirtschaft hart, aber sie wirken sich auch auf die Unternehmen in Deutschland aus. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) teilte via Pressemitteilung mit: Ein von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) und Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) veröffentlichter Entschluss enthält ein Maßnahmenpaket, das als sogenannter „Schutzschild“ vom Ukrainekrieg betroffene Unternehmen unterstützt. Die Bundesregierung stellt mit ihrem Paket die kurzfristige Liquidität der Unternehmen sicher.

Befristeter Zuschuss von Februar bis September 2022
Neben einem KfW-Kredit- und Bürgschaftsprogramm sowie zielgerichteten Eigen- und Hybridkapitalhilfen gibt es einen zeitlich befristeten Zuschuss für Unternehmen, der von Februar bis September 2022 hinsichtlich gestiegener Erdgas- und Strompreise entlastet. Auf diese Weise möchte die Bundesregierung verhindern, dass Unternehmen ihre Kosten vollständig auf Kunden abwälzen und so die Bürger entlasten. Ausgangspunkt ist laut des Maßnahmenpaketes des BMWK die Preisdifferenz der gezahlten Strom- und Gaskosten im Jahr 2022 im Vergleich zu den im Jahr 2021 angefallenen Kosten. Die Preisdifferenz oberhalb einer Verdopplung des Erdgas- und Strompreises wird anteilig bezuschusst (gemäß Vorgabe des Temporary Crisis Framework, TCF). In der höchsten von drei möglichen Förderstufen bezuschusst die Bundesregierung bis zu 70 Prozent der Preisdifferenz und bis zu 50 Millionen Euro.

Christian Otto, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Energie-Abnehmer (VEA) sagt zum Maßnahmenpaket: „Für energieintensive Unternehmen ist der befristete Zuschuss interessant. Das unterteilen nach Förderstufen hinsichtlich KUEBLL-Branchen und der 26 Branchen nach TCF hat allerdings zur Folge, dass nur kleine Teile des Mittelstands diese Fördergelder abrufen können. Das von der Bundesregierung angekündigte Maßnahmenpaket bietet daher nur begrenzt Liquiditätshilfe.“

Die Optionen, auch in Ihrem Unternehmen signifikante Kostenersparnisse zu erzielen sind vielfältig – der VEA berät Sie gern und stellt gemeinsam mit Ihnen Weichen für Ihre Zukunft. Sprechen Sie mit Ihrem VEA-Berater.

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