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06.10.2022
Rechtssicher profitieren

Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) veröffentlichen vorläufige Netzentgelte 2023

Am 5. Oktober veröffentlichten die vier ÜNB die voraussichtlichen Übertragungsnetzentgelte für das Jahr 2023. In der Veröffentlichung kündigen die ÜNB ein vorläufiges Netzentgelt von 3,12 Cent pro Kilowattstunde für 2023 an. Die entsprechende Pressemeldung finden Sie hier.

Am 5. Oktober veröffentlichten die vier ÜNB die voraussichtlichen Übertragungsnetzentgelte für das Jahr 2023. In der Veröffentlichung kündigen die ÜNB ein vorläufiges Netzentgelt von 3,12 Cent pro Kilowattstunde für 2023 an. Die entsprechende Pressemeldung finden Sie hier.

Damit werden ab 2023 erstmals bundeseinheitliche Übertragungsnetzentgelte gelten. Seit 2019 erfolgt die schrittweise Vereinheitlichung der Netzentgelte auf Grundlage des Netzentgeltmodernisierungsgesetzes. Im aktuellen Jahr gelten noch leicht unterschiedliche Preise in den verschiedenen Regelzonen von 50 Hertz (3,04 Cent/kWh) von Amprion (2,94/kWh), von Transnet BW (3,03 Cent/kWh) und von Tennet (3,29 Cent/kWh).

Netzentgelte bleiben dank Entlastungspaket stabil
Um die Netzentgelte für 2023 mit 3,12 Cent/kWh auf einem Niveau zu festigen, welches dem aktuellen Preisniveau zumindest nahekommt, war ein Entlastungspaket der Bundesregierung notwendig. Denn die tatsächlichen Kosten der ÜNB für die Stabilisierung der Übertragungsnetze sind erheblich gestiegen und hätten voraussichtlich sehr viel höhere Übertragungsnetzentgelte gerechtfertigt. Hintergrund für diese Kostensteigerungen sind unter anderem die höheren Preise auf den Brennstoff- und Strommärkten. Denn damit einher gehen Steigerungen bei den Redispatch-Kosten, bei den Kosten für die Netzreserve, für die Vorhaltung von Regelleistung sowie für die Beschaffung von Verlustenergie. Auch die großen Ungleichgewichte im europäischen Stromnetz und die Ausfälle französischer Atomkraftwerke spielen eine Rolle.

Auch auf der Verteilnetzebene ist schon absehbar, dass es aufgrund gestiegener Kosten zu Entgelterhöhungen kommen könnte. Ob auch hier durch eine entsprechende Entlastung seitens des Staates gegengelenkt wird, ist aktuell noch offen.

Wir behalten bei den aktuellen energiepolitischen Entwicklungen für Sie den Überblick. Sprechen Sie mit Ihrem VEA-Berater.

Quelle: pixabay

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RAin Eva Schreiner

Leiterin Hauptstadtbüro

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