Strom- und Energiesteuern – bis Jahresende Entlastungen für 2025 sichern
Dabei beantragen Sie beim Hauptzollamt (HZA) immer im laufenden Jahr die Entlastung für das vorangegangene Jahr.
Zu folgenden Fällen können Sie Entlastungen beantragen:
- Vollständige Steuerentlastung für energieintensive Prozesse gemäß §51 EnergieStG und §9a StromStG für Glas-, Metall- und Keramikerzeugung und -behandlung
- Vollständige Steuerentlastung für Eigenerzeugung gemäß §53 und §53a EnergieStG
- Unternehmen des produzierenden Gewerbes können pauschal eine Rückvergütung von 25 Prozent des Regelsteuersatzes gemäß §54 EnergieStG beziehungsweise von rund 98 Prozent gemäß §9b StromStG beantragen
Zum zeitnahen Handeln rät VEA-Abteilungsleiter Steuern und Regulatorisches Maximilian Nehrkorn und sagt: „Online-Anträge zu stellen funktioniert, aber es gibt Fallstricke. Deshalb können Sie Ihre Anträge nicht von heute auf morgen stellen. Sie müssen uns im Falle einer Zusammenarbeit bei bestimmten Gesellschaftsformen und bei einer bestimmten Rückerstattungssumme einige Ihrer Bilanzzahlen zur Verfügung stellen. Wir empfehlen Ihnen aus diesem Grund, sich erst einmal einen Überblick zu verschaffen und das Thema strategisch anzugehen. Dabei unterstützen wir Sie gern und analysieren Ihre Energiesteuerpotentiale.“
Der 31. Dezember rückt näher
Statt sich als Unternehmen pauschal die 25 Prozent des Regelsteuersatzes gemäß §54 EnergieStG und §9b StromStG erstatten lassen, gibt es bei Ihnen vielleicht Potentiale für bis zu 100 Prozent Rückerstattung? Ihre VEA-Beraterin oder Ihr VEA-Berater unterstützt Sie gern vor Ihrer Abgabefrist am 31. Dezember. Die Beihilfe für das Jahr 2025 können Sie sich nur noch innerhalb der kommenden drei Monate sichern.
Übrigens: Sie können beziehungsweise sind zum Teil verpflichtet, die Anträge digital zu stellen. Das Registrieren und Anmelden können Sie direkt auf der hier verlinkten HZA-Seite vornehmen. Dafür benötigen Sie Ihr Elster-Zertifikat und Ihre Beteiligten-Nr. (VVSt). Berücksichtigen Sie, dass allein der Ausstellungprozess des Elsterzertifikates bis zu drei Wochen in Anspruch nehmen kann. Übrigens ist das Melden nach der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV) ausschließlich über das HZA-Portal möglich. Das postalische Zustellen Ihres Antrages funktioniert ab 1. Januar 2027 nur noch eingeschränkt.
Sie möchten mehr über die Energiesteuer-Potentiale Ihres Unternehmens erfahren? Dann sprechen Sie Ihre VEA-Beraterin oder Ihren VEA-Berater an.
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