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04.05.2022
Rechtssicher profitieren

Konsultation zur Carbon-Leakage-Verordnung: Wie wirken die nationalen CO2-Preise auf die mittelständischen Unternehmen und schützt die Verordnung ausreichend?  

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat gemeinsam mit weiteren Beteiligten eine Konsultation zu den Auswirkungen der nationalen CO2-Preise und der Entlastungsmöglichkeiten nach der Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) auf die Wettbewerbssituation der betroffenen Unternehmen durchgeführt.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat gemeinsam mit weiteren Beteiligten eine Konsultation zu den Auswirkungen der nationalen CO2-Preise und der Entlastungsmöglichkeiten nach der Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) auf die Wettbewerbssituation der betroffenen Unternehmen durchgeführt.

Hintergrund der Konsultation
Seit Januar 2021 gibt es den nationalen Emissionshandel, der für die mittelständischen Unternehmen in Deutschland zu deutlichen Preisaufschlägen bei den Brennstoffen führt. Die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen soll dabei erhalten bleiben. Unternehmen erhalten auf Antrag für die Kosten der CO2-Bepreisung eine anteilige Kompensation, sofern einem beihilfeberechtigten Wirtschaftszweig zuzuordnen sind und alle weiteren Voraussetzungen der Carbon-Leakage-Verordnung erfüllt werden. Die Konsultation soll helfen, die Wirksamkeit der nationalen CO2-Preise und den Carbon-Leakage-Schutz in Deutschland kontinuierlich zu verbessern.

Worum geht´s im Fragebogen?
Bei der Konsultation wurde hinterfragt, wie sich die nationalen CO2-Preise auswirken und insbesondere, ob der bisherige Carbon Leakage Schutz schon ausreichend ist. Die Fragen wurden mittels eines Online-Tools gestellt und reichten von allgemeinen Fragen wie „Sind Sie mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) und der Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) vertraut?“ bis hin zu Detailfragen wie „Ist es Ihrer Meinung nach angemessen, die Gewährung von Beihilfen an Gegenleistungen zu knüpfen?“. Der VEA hat den gesamten Fragebogen beantwortet und an vielen Stellen weitreichende Verbesserungsvorschläge gemacht. Dazu zählen unter anderem eine Ausweitung der Wirtschaftszweige, die überhaupt eine Entlastung beantragen können oder auch eine Erhöhung der tatsächlichen Entlastung.

Wie geht es weiter?
Die Ergebnisse der Konsultation sollen im Rahmen eines Fachforums im Mai/Juni 2022 diskutiert werden. An diesem Fachforum wird auch der VEA teilnehmen. Beide Prozesse sollen dann für den jährlichen Bericht zur BECV, den die Bundesregierung erstmalig im September 2022 dem Bundestag vorlegen wird, genutzt.

Auch Sie möchten von der Entlastung im Rahmen der BECV profitieren – der VEA berät Sie gern. Sprechen Sie mit Ihrem VEA-Berater.

Sie verfolgen weitere CO2-Einsparungen und setzen sich aktiv mit Klimaschutz auseinander? Genau dann empfehlen wir Ihnen, sich mit gleichgesinnten Betrieben in unserer VEA-Initiative „Klimafreundlicher Mittelstand“ zu vernetzen und profitieren Sie von auf Sie zugeschnittenen Beratungsleistungen.

 

Logo der VEA als Platzhalterbild
RAin Eva Schreiner

Leiterin Hauptstadtbüro

Der Energieexperte für den Mittelstand

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