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04.07.2022
Rechtssicher profitieren

Kommen Änderungen am EnSiG und am Preisanpassungsrecht der Versorger? Der VEA empfiehlt Weitsicht

Die Bundesregierung hält ihren Kurs bei und greift weiterhin nur „von oben“ ein, indem sie in Schieflage geratene Unternehmen stabilisiert, ohne das Preisanpassungsrecht nach § 24 EnSiG auszulösen.

Verändert die Bundesregierung das EnSiG noch vor der Sommerpause?
Die Bundesregierung hält ihren Kurs bei und greift weiterhin nur „von oben“ ein, indem sie in Schieflage geratene Unternehmen stabilisiert, ohne das Preisanpassungsrecht nach § 24 EnSiG auszulösen. In der letzten Juniwoche habe es offensichtlich Diskussionen in der Bundesregierung gegeben, ob es noch vor der Sommerpause eine Änderung des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) geben soll. Grund ist unter anderem das dort enthaltene Preisanpassungsrecht, welches für viele Diskussionen gesorgt hatte. Die Sonderregel im EnSiG, die im Falle einer Gasknappheit sofortige Preiserhöhungen ermöglicht, geriet massiv in die Kritik – auch wir bezogen Stellung. Immerhin: Eine formale Feststellung der Bundesnetzagentur (BNetzA), dass eine erhebliche Reduzierung der Gasimportmenge vorliegt, blieb bis heute aus. Diese formale Erklärung wäre Voraussetzung dafür, dass das Preisanpassungsrecht scharf gestellt würde.

Unklar ist weiterhin, ob das EnSiG jetzt noch kurzfristig geändert wird und die Gasversorgungsunternehmen statt mittels eines Preisanpassungsrechts, eine direkte Staatshilfe erhalten sollen, die über Umlagen finanziert würde. Der Ausgang, ob und was sich am EnSiG verändert, ist also noch offen.

Gaspreis erreicht Rekordhoch
Hintergrund der aktuellen EnSiG-Diskussion ist der Gaspreis, der mit 145 Euro pro Megawattstunde ein neues Rekordhoch erreicht. Auch Händler und Versorger, die kein Gas aus Russland erhalten, geraten bei diesem Preisniveau unter Druck. Beispielsweise wenn sie langfristig Gas günstig verkauft haben und nun ungesicherte Bezugsverträge auslaufen.

Der VEA mahnt zur Weitsicht
„Wir würden es begrüßen, wenn das EnSiG vor der Sommerpause unberührt bliebe und wir so die Chance bekämen, mit dem Bund über mögliche Anpassungen zu diskutieren. Die Staatshilfe zum Erhalt der Versorger und Gashändler finden wir super. Uns ist bewusst, dass irgendjemand diese Umlage bezahlen muss. Es wird auch den Mittelstand treffen. Wir appellieren an die Bundesregierung, an der Stelle mit Weitsicht zu arbeiten“, mahnt VEA-Geschäftsführer Christian Otto.

Die Regelwut der Bundesregierung nimmt aktuell nie gekannte Formen an – der VEA behält für Sie den Überblick und sichert Ihnen Ihren Fokus auf Ihr Tagesgeschäft. Sprechen Sie mit Ihrem VEA-Berater.

Fabian Gräflich

Leiter Unternehmenskommunikation

fgraeflich@vea.de
+49 511 9848-267

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