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07.05.2021
Rechtssicher profitieren

Hinweis für Anlagenbetreiber zum Redispatch 2.0

Der Redispatch 2.0 bietet neue Möglichkeiten für dezentrale Stromerzeuger.

Wenn Stromnetze an Kapazitätsgrenzen kommen, werden Kraftwerke heruntergefahren und andere Kraftwerke steigern bei erhöhtem Bedarf die Stromproduktion. Dieser bilanziell von Netzbetreibern gesteuerte Eingriff nennt sich Redispatch. Mit dem neuen Redispatch 2.0 sollen nun auch dezentrale Stromerzeuger wie KWK-Anlagen und EEG-Anlagen mit einbezogen werden.

Durch das Redispatch 2.0 verpflichtet die Bundesnetzagentur (BNetzA) zukünftig auch die örtlichen Verteilnetzbetreiber für Strom, sich an der Engpassbehebung in vorgelagerten Netzen zu beteiligen. Die bisher im EEG enthaltenen Regelungen zum  Einspeisemanagement werden zum 01.10.2021 in ein einheitliches System überführt.

Grundsätzlich ist der Anlagenbetreiber per Gesetz für den Einsatz seiner Anlage und die Kooperation mit dem Netzbetreiber verantwortlich.

Alle Betreiber von Stromerzeugungsanlagen >100 kW sind nun verpflichtet, die dafür notwendigen Daten und Ressourcen bereit zu stellen. Diese Anlagen sind i.d.R. bereits mit technischen Einrichtungen ausgerüstet,  die ein ferngesteuertes reduzieren der Einspeiseleistung sowie das Abrufen der Ist-Einspeiseleistung ermöglicht, da dies in der Vergangenheit bereits im EEG/KWKG gefordert wird.

Was ist neu beim Redispatch 2.0?

Neu beim Redispatch 2.0 ist, dass grundsätzlich nicht nur bei Stromeinspeisung eingegriffen werden kann, sondern auch in den Eigenverbrauch um den Stromverbrauch aus dem Netz zu erhöhen. 

Anlagenbetreiber wärmegeführter BHKWs können eine so genannte Wärmebesicherungsscheibe im Planwertmodell anmelden. Damit können die Kosten einer Abregelung auch für den Wärmeanteil beziffert werden. Dies wird i.d.R. dazu führen, dass diese Anlagen erst vergleichsweise spät aufgerufen werden die Leistung zu reduzieren.

Sofern Betreiber wärmegeführter KWK-Anlagen gar nicht am Redispatch teilnehmen wollen, können diese im Planwertmodell angeben, dass ihre Anlage aufgrund ihrer Wärmeauskopplung kein negatives Redispatch-Vermögen aufweist „Negatives Redispatchvermögen (-wRDV) für KWK-Strom“.

Es sind zwei neue Marktrollen für den Anlagenbetreiber hinzugekommen:

1. Einsatzverantwortlicher (EIV)
Dieser übernimmt für Sie zukünftig den für den Redispatch-Prozess benötigten kontinuierlichen Datenaustausch. Der EIV meldet die voraussichtlich eingespeiste Energie der Erzeugungsanlage auf Basis von Fahrplänen oder Planungsdaten.

2. Betreiber der Technischen Ressource" (BTR)
Dieser übernimmt einen weiteren Teil der Abwicklung der Marktkommunikationsprozesse. Im Falle einer Regelung der Erzeugungsanlage stimmt der BTR die durch die Regelung entstandene Ausfallarbeit mit dem Netzbetreiber ab.

Im Rahmen der Abwicklung der Prozesse obliegen diesen Marktrollen Kommunikationspflichten. Die Kommunikation zwischen den verschiedenen Marktteilnehmern erfolgt verschlüsselt in standardisierten, maschinenlesbaren Formaten. Die Daten sind teilweise kontinuierlich 24/7 auszutauschen. Dementsprechend hoch ist der zusätzliche Aufwand einzuschätzen, wenn entsprechende Voraussetzungen noch nicht vorhanden sind.  

Sofern Sie als Anlagenbetreiber die Kommunikationsprozesse nicht selbst bedienen möchten, treten Sie bitte für weitere Informationen in Austausch mit Ihrem Anschlussnetzbetreiber.

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.bundesnetzagentur.de/bk6-20-059.html;jsessionid=4F8D271218678D2F3BD265430DB798B1?nn=265794

https://www.bdew.de/service/anwendungshilfen/anwendungshilfe-fuer-anlagenbetreiber-und-direktvermarkter-fuer-die-umsetzung-der-neuen-redispatch20-prozesse/

Jens Fischer

Abteilungsleiter Energieffizienz

abwaerme@vea.de
+49 (511) 9848-100

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2021_05_07_VEA_Flyer_Recht___Regulierung_01.pdf

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