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20.06.2022
Rechtssicher profitieren

Gasmangellage – Welche Lösungsansätze stehen im Raum?

Nachdem die Erdgaslieferungen aus Russland auf etwa 40 Prozent der Maximalleistungen reduziert wurden, ist die Lage auf dem Energiemarkt noch angespannter. Die Bundesregierung legt nun Pläne vor, um zu reagieren.

Milliarden-Kredite für den Einkauf von Gas und für die Befüllung der Speicher
Sehr zeitnah soll es für den Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe (THE) eine zusätzliche Kreditlinie der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) geben. Damit soll dessen Liquidität erhöht werden, um Gas einzukaufen und die Befüllung der Speicher weiter zu treiben.

THE ist ein Zusammenschluss von Ferngasnetzbetreibern und ist marktgebietsverantwortlich für das deutsche Marktgebiet. THE ist zu Maßnahmen zur Befüllung von Gasspeichern befugt, falls die Gasspeicherbetreiber diese Aufgabe nicht erfüllen. Die Gasspeicher müssen bis zum 1. Dezember diesen Jahres auf 90 Prozent gefüllt werden, wobei der Füllstand am 1. August 65 Prozent betragen muss und am 1. Oktober 80 Prozent.

Sicherung der Liquidität von Energieunternehmen
Unternehmen, die an der Börse mit Strom, Erdgas und Emissionszertifikaten handeln, müssen ihre Liquidität und Bonität grundsätzlich mit Sicherheitsleistungen (sogenannten Margin Calls) hinterlegen. Diese können sich – entsprechend der drastisch steigenden Preise – mit erhöhen. Damit die Energiehändler dafür ausreichende Liquidität haben, sollen sehr kurzfristig Kreditlinien der KfW bereitgestellt und über eine Bundesgarantie abgesichert werden.

Kohlekraft und Öl aus der Reserve soll zurück in den Markt
Um die Abhängigkeit von Russland zu verringern und die Energieversorgung breiter aufzustellen, sieht das Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz vor, Strom mittels Öl- und Kohlekraftwerken zu produzieren, falls die Menge der Gaslieferungen nicht ausreicht und eine sogenannte Gasmangellage vorliegt. Der Einsatz von Gaskraftwerken zur Gasverstromung kann dann auch mit Pönalen belegt werden, um die Verstromung von Gas unwirtschaftlich zu machen. Das Gesetz soll kurzfristig in Kraft treten. Die Bundesregierung hat schon deutlich gemacht, dass diese Option mit hoher Wahrscheinlichkeit notwendig würde.

Bundesminister Habeck sagt zu der Option: „Das bedeutet, so ehrlich muss man sein, dann für eine Übergangszeit mehr Kohlekraftwerke. Das ist bitter, aber es ist in dieser Lage schier notwendig, um den Gasverbrauch zu senken.“

Industrieunternehmen sollen Gas über ein Auktionsmodell einsparen
Industrieunternehmen sollen dazu angereizt werden, ihren Gasverbrauch zu verringern und die eingesparten Mengen über Gasauktions-Modell wieder am Markt zu verkaufen. Wann genau dieses Gasauktions-Modellstarten und wie es genau ausgestaltet werden soll, ist noch nicht bekannt. Grundsätzlich wollen die THE, das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und die Bundesnetzagentur (BNetzA) ein Gas-Produkt entwickeln. Industriekunden sollen ihren Gas-Verbrauch in Engpasssituationen damit reduzieren und das Gas dem Markt gegen Vergütung zur Verfügung stellen können. Über dieses Auktionsmodell  sollen industrielle Gasverbrauchern einen Anreiz zur Gasreduzierung bekommen. Das eingesparte Gas könnte zum Einspeichern genutzt werden.

„Wir begrüßen die Maßnahmen der Bundesregierung zur Absicherung des Gasmarktes und der Unternehmen, empfehlen aber dringend, verstärkt auch an den energieintensiven Mittelstand zu denken. Dieser partizipiert an den bisherigen Maßnahmen kaum, gehört mit seinen vielen produzierenden Unternehmen aber zum Rückgrat des Industriestandortes Deutschland.“
Dr. Volker Stuke Hauptgeschäftsführer VEA

In dieser Pressemitteilung der Bundesregierung finden Sie weitere Informationen.

In unserem Leitfaden Gasmangellage lesen Sie unsere Empfehlungen zur Vorbereitung auf den Ernstfall.

Logo der VEA als Platzhalterbild
RAin Eva Schreiner

Leiterin Hauptstadtbüro

Der Energieexperte für den Mittelstand

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