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07.12.2021
Rechtssicher profitieren

Fördermittelupdate: Übersicht zum Jahreswechsel & aktueller Förderaufruf für Ladeinfrastruktur

Das Warten wird belohnt: KMU können Förderanträge für Ladeinfrastruktur einreichen.

Das Warten wird belohnt: KMU können bis zum 31.12.2021 Förderanträge für nicht-öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur einreichen.

Mit bis zu 80% wird in dem aktuellen Förderaufruf des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur die Errichtung von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für KMU gefördert.

Wer nicht unter die KMU-Kriterien fällt, kann jedoch bei der KfW-Bank einen Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt beantragen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

In Bayern wird die Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit bis zu 60% gefördert – der 1. Förderaufruf läuft ebenfalls noch bis 31.12.2021. 

Baden-Württemberg fördert seit Dezember die Anschaffung von Elektrofahrzeugen und Wallboxen in Zusammenhang mit der Errichtung von PV-Anlagen. Sofern Sie Anlagenbetreiber gemäß § 3 Nr. 2 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind oder innerhalb von 6 Monaten nach Datum des Zuwendungsbescheids werden, indem Sie eine neue PV-Anlage installieren, erhalten Sie pro Fahrzeug eine Förderung von 1.000€. Errichten Sie im Zuge der Fahrzeuganschaffung eine dazugehörige Wallbox, wird diese mit 500€ bezuschusst.

Des Weiteren wurde die Förderquote des Modul 4 des Förderprogramms „Energieeffizienz in der Wirtschaft“ des BAFA auf 900 Euro (vorher: 700 Euro) pro eingesparter Tonne CO2 für KMU angehoben. Somit lohnt sich der Weg zur Klimaneutralität umso mehr.

Die Fördermittellandschaft im Jahreswechsel

Zum Ende des Jahres 2021 laufen einige Förderprogramme aus, andere werden verlängert. Die Änderungen haben wir nachfolgend für Sie zusammengefasst.

Auslaufende Förderprogramme:

  • Nachrüstung von mit Selbstzündungsmotor angetriebenen gewerblichen oder kommunalen leichten und schweren Handwerker- und Lieferfahrzeugen mit Stickoxidminderungssystemen (bundesweit),
  • Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte 3.0 (bundesweit),
  • Invest BW – Zukunftsinvestitionen (Baden-Württemberg),
  • Energiekonzepte und kommunale Energienutzungspläne (Bayern),
  • Sonderprogramm Klimaresilienz in Kommunen (NRW),
  • Zuwendungen für die Umweltwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen,
  • Förderung des kommunalen Energiemanagements in niedersächsischen Kommunen (Niedersachsen),
  • Netzdienliche PV-Batteriespeicher (Baden-Württemberg).

Verlängerte Förderprogramme:

  • Fortsetzung ab 2022 geplant: Nutzung erneuerbarer Energien und Vermeidung von Kohlendioxidemissionen durch Biomasseheizwerke  (BioKlima, Bayern),
  • Neuauflage geplant: Solar-Speicher-Programm (Rhein-Pfalz),
  • Verlängerung bis Ende 2023: Klimaschutzinitiative - Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen (bundesweit),
  • Verlängerung bis Ende 2023: Klimaschutz- und Klimafolgenanpassungsmaßnahmen in Kommunen (Thüringen).
  • Neuauflage in 2022 geplant: Berliner Programm für nachhaltige Entwicklung (BENE, Berlin)
  • Neuer Förderaufruf geplant: Förderung von Stromspeichern (Richtlinie Speicher, Sachsen),
  • Verlängerung der Module 1-5 „Energieeffizienz in der Wirtschaft bis Juni 2024" (BAFA, bundesweit).

Wir freuen uns auf ein neues spannendes Jahr mit vielen neuen Förderprogrammen. Damit Sie nicht den Überblick verlieren, finden Sie auch nächstes Jahr wie gewohnt unsere monatlichen Fördermittelupdates an dieser Stelle.

Werfen Sie auch gerne einen Blick in unsere Fördermitteldatenbank. Im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung informieren wir Sie unverbindlich über potentiellen Förderprogramme. Anschließend unterstützen wir Sie gerne detaillierter, z.B. im Rahmen unseres Fördermittelworkshops – Informationen dazu finden Sie hier.

Laura Onken

Abteilungsleiterin Nachhaltigkeit

nachhaltigkeit@vea.de
+49 (511) 9848-100

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