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06.08.2021
Rechtssicher profitieren

Fördermittelupdate: Neues vom Dauerbrenner Wasserstoff, alternativen Antrieben und der Aufstockung bedeutender Förderprogramme

Alternative Antriebe sind bei Sonder- und Nutzfahrzeugen noch rar gesät. Das soll sich ändern.

Alternative Antriebe sind bei Sonder- und Nutzfahrzeugen noch rar gesät. Das soll sich mit einer neuen Förderrichtlinie ändern. Anträge können ab sofort gestellt werden.

Seit Montag können Anträge im Rahmen des 1. Förderaufrufs des Förderprogramms „Förderung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur“ gestellt werden. Die Antragsstellung ist bei diesem ersten Aufruf bis zum 27. September 2021 befristet. Weitere Aufrufe folgen.

Die Förderung reicht von der Anschaffung von alternativ betriebenen Neufahrzeugen, über die Lade- und Tankinfrastruktur bis hin zur Durchführung von Machbarkeitsstudien. Die Förderquoten betragen bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Detaillierte Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Bundesamts für Güterverkehr (BAG). Zudem wird ein weiteres Programm des BAG zur Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte noch bis Ende 2021 verlängert. Infos finden Sie hier.

Das Dauerthema Wasserstoff spielt nun auch bei der Gebäudesanierung und dem Gebäudeneubau eine bedeutende Rolle. Die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) wurde kürzlich um Brennstoffzellenheizgeräte ergänzt. Die Anschaffung eines solchen Heizgerätes wird mit zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben bezuschusst und setzt sich zusammen aus einem Pauschalbetrag von 6.800 Euro und einem leistungsabhängigen Zuschuss von 550 Euro pro angefangenen 100 Watt elektrischer Leistung. Auf diese Weise ist ein maximaler Förderbetrag von 34.300 Euro möglich. Informationen erhalten Sie bei der KfW-Bank.

Neben dieser Erweiterung kann die BEG in einigen Bundesländern durch Förderkredite aufgestockt werden. Dies ist unter anderem in Baden-Württemberg oder Bayern möglich. In Baden-Württemberg erhalten Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) weiterhin einen Tilgungszuschuss. Zudem wurde das Förderprogramm Invest BW aufgestockt.

Auch Niedersachsen hat seine Förderprogramme erweitert. So wurde die Förderung nicht-öffentlicher Ladeinfrastruktur um weitere 20 Millionen Euro erhöht.

Zudem möchten wir unsere niedersächsischen Unternehmen an dieser Stelle auf das bereits laufende Programm Steigerung der betrieblichen Ressourcen- und Energieeffizienz 2.0 der nBank hinweisen. Bei dieser themenoffenen Förderung erhalten Sie einen Zuschuss von 3.500 Euro pro eingesparter Tonne CO2. Die Themenoffenheit ermöglicht beispielsweise die Förderung von Eigenerzeugungsanlagen. Aktuell wurde dieser Fördertopf noch nicht annähernd ausgeschöpft, dabei bietet er sehr viel Potential.

Zur Suche weiterer spannender Förderprogramme besuchen Sie gerne unsere Fördermitteldatenbank. Sollten Sie Hilfe bei der Auswahl oder auch bei der Antragsstellung benötigen, so unterstützen wir Sie gerne im Rahmen unseres Fördermittelchecks.

Laura Onken

Abteilungsleiterin Nachhaltigkeit

nachhaltigkeit@vea.de
+49 (511) 9848-100

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