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02.11.2021
Rechtssicher profitieren

Fördermittelupdate: Ihr Weg zur Klimaneutralität wird mit bis zu 60 Prozent gefördert

Der Weg zur Klimaneutralität wird seit dem 1. November umfassend finanziell gefördert.

Die Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft wurde novelliert und erweitert. Der Weg zur Klimaneutralität wird seit dem 01. November umfassend finanziell gefördert.

Klimaschutz muss bezahlbar sein. Genau das wird mit dieser Novellierung erreicht. Förderquoten werden angehoben und auch die Ressourceneffizienz findet Einzug in das Förderprogramm, welches nun in Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) umbenannt wurde.

Unter anderem wird der maximale Förderbetrag in den Modulen 2 bis 4 auf 15 Millionen Euro angehoben, Abwärmenutzung wird mit bis zu 50 Prozent Prozent gefördert und CO2-Einsparungen werden mit bis zu 900 Euro pro eingesparter Tonne belohnt.

Die größte Änderung ist jedoch die Einführung eines 5. Fördermoduls. Dieses Modul fördert die Erstellung von Transformationskonzepten mit folgenden Inhalten: 

  • Darstellung des IST-Zustands durch eine Treibhausgas (THG)-Bilanz,
  • Formulierung eines THG-Neutralitätsziels bis spätestens 2045,
  • Formulierung längerfristiger und konkreter THG-Ziele,
  • Erstellung eines Maßnahmenplans,
  • Erstellung eines konkreten Einsparkonzepts für eine Maßnahme gemäß Modul 4 EEW,
  • Verankerung des Transformationskonzeptes in der Unternehmensstruktur.

Die Inhalte des Modul 5 decken sich mit unseren Beratungsmodulen, die Sie auf dem Weg zur Ihrer Klimaneutralität unterstützen. Unser Rundum-Sorglos-Paket von der Corporate Carbon Footprint-Ermittlung bis hin zur Unterstützung bei der technischen Maßnahmenunterstützung wird somit nun mit bis zu 60 Prozent gefördert.

Die Zeit des Abwartens ist vorbei – werden Sie aktiv und sprechen Sie uns an! Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

Weitere Neuigkeiten aus der Fördermittellandschaft

Wie in den letzten Fördermittelupdates darf auch in diesem Update die Mobilität nicht fehlen: ein neuer Förderaufruf fördert die Entwicklung regenerativer Kraftstoffe mit bis zu 50 Prozent. Anträge können jeweils bis zum 31. März oder 30. September des Jahres eingereicht werden. Die Förderrichtlinie läuft Ende 2024 aus. Nähere Informationen finden Sie hier.

Sollten Sie bereits konkrete Maßnahmen geplant haben, lohnt sich definitiv ein Blick in unsere Fördermitteldatenbank. Denn oft existieren diverse Förderprogramme zur Förderung Ihres Vorhabens. Damit Sie hier nicht den Überblick verlieren, unterstützen wir Sie gerne im Rahmen unseres Fördermittelchecks.

Laura Onken

Abteilungsleiterin Nachhaltigkeit

nachhaltigkeit@vea.de
+49 (511) 9848-100

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