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25.05.2021
Rechtssicher profitieren

Fördermittelupdate: Gebäudesanierung als wichtiger Schritt zur Klimaneutralität

Interessantes Förderprogramm in Baden-Württemberg wird mit Anpassungen fortgeführt.

Das "CO2-Minderungsprogramm", das "Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm" und eine nachhaltige, effiziente Sanierung von Gebäuden bilden die drei Säulen des Klimaschutz-Plus-Förderprogramms.

Mit der Fortführung treten einige Änderungen in Kraft, wie beispielsweise die Auszahlung eines weiteren Bonusses im CO2-Minderungsprogramm bei Umsetzung der besten Variante nach den Grundsätzen des nachhaltigen Bauens, die Erhöhung der Förderquote im Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm sowie die Unterstützung von Anbahnung und Umsetzung großer Projekte zur Nutzung von Abwärme.

Anträge können bis zum 30. November 2022 gestellt werden. Detaillierte Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Homepage der L-Bank sowie in unserer Fördermitteldatenbank.

Auch für andere Bundesländer existiert eine entsprechende Förderrichtlinie – die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Hierüber haben wir bereits am 09. Februar 2021 berichtet.

Sollten Sie bei der Auswahl eines passenden Förderprogramms Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen mit unserem Fördermittelcheck gerne zur Seite.

Das "CO2-Minderungsprogramm", das "Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm" und eine nachhaltige, effiziente Sanierung von Gebäuden bilden die drei Säulen des Klimaschutz-Plus-Förderprogramms.

Mit der Fortführung treten einige Änderungen in Kraft, wie beispielsweise die Auszahlung eines weiteren Bonusses im CO2-Minderungsprogramm bei Umsetzung der besten Variante nach den Grundsätzen des nachhaltigen Bauens, die Erhöhung der Förderquote im Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm sowie die Unterstützung von Anbahnung und Umsetzung großer Projekte zur Nutzung von Abwärme.

Anträge können bis zum 30. November 2022 gestellt werden. Detaillierte Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Homepage der L-Bank sowie in unserer Fördermitteldatenbank.

Auch für andere Bundesländer existiert eine entsprechende Förderrichtlinie – die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Hierüber haben wir bereits am 09. Februar 2021 berichtet.

Sollten Sie bei der Auswahl eines passenden Förderprogramms Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen mit unserem Fördermittelcheck gerne zur Seite.

Laura Onken

Abteilungsleiterin Nachhaltigkeit

nachhaltigkeit@vea.de
+49 (511) 9848-100

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