Energiesteuerrückerstattung für 24 nur bis zum Jahresende möglich – registrieren Sie sich schnell im Zoll-Portal
Seit 1. Januar können Sie Steuerentlastungen für Ihr Unternehmen beim Hauptzollamt (HZA) online beantragen. Die Frist zum Beantragen von Steuerentlastungen nach § 9b Stromsteuergesetz (StromStG) und §§ 46, 47, 47a, 48, 49, 52 und 54 Energiesteuergesetz (EnergieStG) für im Jahr 2024 verbrauchte Strom- und Energieerzeugnismengen endet zum 31. Dezember 2025.
„Aus diesem Grund empfehlen wir unseren Mitgliedern, sich zeitnah beim Zoll-Portal zu registrieren, falls sie noch nicht registriert sind. Zumal der Zugang zu den Formularen, die Sie auszufüllen haben, ebenfalls nur über das Zoll-Portal mithilfe eines ELSTER-Kontos möglich ist. Bis der Registrierungsprozess vollständig abgelaufen ist, kann es schnell mal bis zu einigen Tagen oder auch Wochen dauern. Die Zeit drängt“, sagt VEA-Abteilungsleiter Steuern und Regulatorisches Maximilian Nehrkorn. Zum Registrierungs- und Login-Bereich des Zoll-Portals gelangen Sie über diesen Link. Dafür benötigen Sie Ihr Elster-Zertifikat und Ihre Beteiligten-Nr. (VVSt). Übrigens ist das Melden nach der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV) ausschließlich über das Hauptzollamt-Portal möglich. Unabhängig von §9b und §54 können Sie weiterhin Ihre Anträge auch postalisch beim HZA einreichen.
Ihnen fehlt die Transparenz zum Thema Energiesteuern und Rückerstattungspotentialen? Ihre VEA-Beraterin oder Ihr VEA-Berater unterstützt Sie gern.
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