Direktvermarktung – so schauen Sie sorgenfrei auf Ihre Eigenerzeugungsanlage
Entsprechend benötigen Unternehmen mit einer PV-Anlage oberhalb dieser Grenze einen Direktvermarktungsvertrag. Dabei geben Unternehmen den erzeugten Strom nicht zu einer festen EEG-Vergütung an den Netzbetreiber ab, sondern er wird vom Anlagenbetreiber beziehungsweise einem Direktvermarkter am Strommarkt verkauft. Sicherheit gewährt den Unternehmen das Marktprämienmodell. Heißt, dass im Rahmen der gesetzlichen Förderung eine Marktprämie greift, sollte der Börsenpreis unter den festgesetzten Förderwert (anzulegender Wert) fallen. In dem Fall zahlt Ihnen der Netzbetreiber die Differenz aus. Das finanzielle Risiko bleibt somit für Ihr Unternehmen überschaubar.
Der wesentliche Unterschied zwischen den verschiedenen Direktvermarktungs-Modellen liegt in den Kosten. Beispielsweise gibt es Verträge mit hohen Grundpreisen oder schwierig prognostizierbaren, variablen Anteilen, die der Vermarkter von den Erlösen abzieht. Unser Ziel ist es, für Sie einen Partner mit einem vollumfänglichen Vertrag und zu fairen Konditionen zu finden. Unterschiede kann es darüber hinaus viele geben. Der Vertrag sollte umfangreich, aber verständlich sein und beispielsweise sinnvolle Regelungen zur Anlagensteuerung enthalten.
Über die von uns vermittelten Verträge sind alle Redispatch-Pflichten ohne zusätzliche Kosten enthalten. Beim Redispatch geht es um das Fernsteuern der Anlage durch den Netzbetreiber, der Netzschwankungen abfangen möchte. Für das Vermarkten Ihres eigenen Stroms benötigen Sie nach Gesetz die technischen Gegebenheiten für Redispatch. Der Einfachheit empfiehlt es sich, diese Dienstleistung über den Direktvermarkter mit zu beziehen. Gern prüfen wir von Ihnen bereits geschlossene Direktvermarktungs-Verträge und auch Ihnen vorliegende Angebote. Dabei kann es passieren, dass wir Ihnen vorliegende Angebote als wirtschaftlich sinnig erachten, obwohl beispielsweise Redispatch-Pflichten mit niedrigen Zusatzkosten verbunden sind.
VEA-Leiter Energiewirtschaft Kevin Klevenow warnt vor den Fallstricken, sollten Sie die Direktvermarktung ohne Markt-Know-how angehen: „Die Verträge sind lang und viele Punkte erschließen Sie oft nicht auf Anhieb in ihrer Bedeutung. Hier ein Beispiel: Regelt ihr Direktvermarkter Ihre Anlage bei negativen Börsenpreisen in Höhe der Einspeiseleistung ab?“
Ist Direktvermarktung freiwillig?
Nein, nur für Kleinanlagen unter 100 kWp. Für Unternehmen deren Anlagen oberhalb dieser Schwelle liegen, gilt die Direktvermarktungspflicht.
Wie sieht der Weg zum Vorbereiten für eine mögliche Direktvermarktung aus?
Bereits vor dem Planen Ihrer Erzeugungsanlage sollten Sie die Netzverträglichkeit durch den zuständigen Netzbetreiber (NB) prüfen und bestätigen lassen. Vor Inbetriebnahme sind anschließend die erforderlichen Vereinbarungen für den Netzanschluss und das Einspeisen abzuschließen. Die Direktvermarktung setzt zudem voraus, dass Ihr Direktvermarkter Zugriff auf die Betriebs- und Einspeisedaten der Anlage erhält. Darüber hinaus muss die Anlage fernsteuerbar sein, sodass der Direktvermarkter ihre Einspeiseleistung bei Bedarf regeln kann. Das technische Anbinden erfolgt hierfür in der Regel über die Fernwirktechnik beziehungsweise das Einbinden in das virtuelle Kraftwerk des Direktvermarkters.
Kann der VEA dabei helfen, einen Direktvermarkter zu finden?
Wir pflegen regelmäßigen Kontakt zu bewährten Direktvermarktern. Sofern sich Ihre PV-Anlage in der Planungsphase befindet oder Sie bereits über eine Anlage verfügen, sprechen Sie uns an. Gemeinsam finden wir für Sie einen geeigneten Direktvermarkter, der zu Ihren individuellen Gegebenheiten passt, damit Sie in jedem Fall die Direktvermarktungspflicht erfüllen. Wichtig in diesem Zusammenhang zu wissen: Da das Einspeisen von Strommengen ins öffentliche Netz zu Zeiten mit negativen Strompreisen an der Börse zu finanziellen Verlusten führen kann, empfehlen wir Ihnen die Anlage von einem Direktvermarkter intelligent schalten zu lassen. Wir können Angebote von Direktvermarktern für Sie prüfen und Ihnen dabei helfen, einen geeigneten Partner zu finden. Wir begleiten Sie bis zu dem Zeitpunkt, ab dem Sie direkt mit Ihrem Direktvermarkter kommunizieren.
Kann der VEA auch bei der Projektierung der Anlagen bis zur Inbetriebnahme unterstützen?
Bereits beim Auslegen und Planen Ihrer PV-Anlage unterstützen wir Sie gern. Auch bei der rechtzeitigen Bekanntgabe der Inbetriebnahme helfen wir Ihnen weiter. Ebenfalls beim Anbinden der Fernsteuerbarkeit nach § 10b EEG 2023 sind wir Ihr Partner. Vor dem Vermarktungsstart müssen Sie diese Bedingung zwingend erfüllen. Auch kümmern wir uns um das Angeben der Marktlokation für das Einspeisen oder um die Zählernummer des einzubauenden Zählers, der die Einspeisemengen für Sie misst. Die Marktlokation vergibt ihr aufnehmender NB. Fragen Sie diese bei Ihrem NB einfach an.
Gibt es weitere Herausforderungen auf dem Weg zur Direktvermarktung?
Wenn Ihre Erzeugungsanlage die Leistungsgrenze von 100 kW überschreitet, gilt die Anlage als Redispatch-pflichtig. Dazu vergibt Ihr NB eine SR- und eine TR-ID, die Sie dort zusammen mit der Marktlokation der Einspeisung erfragen können. Oft sendet Ihr Netzbetreiber nach Inbetriebnahme eine schriftliche Aufforderung zur Teilnahme am Redispatch 2.0 an Sie als Anlagenbetreiber. Diese enthält die sogenannten „Redispatch-IDs“. Für das Umsetzen der Redispatch-Vorgaben bieten wir Ihnen Unterstützung an.
Sie möchten weitere Details über die Direktvermarktung erfahren? Dann wenden Sie sich an Ihre VEA-Beraterin oder Ihren VEA-Berater.
Das kann Sie auch interessieren

Energiebeschaffung abgeben, im Verbund profitieren und Zeit gewinnen – VEA-Aktiv macht´s
Mit VEA-Aktiv übernehmen wir für Sie das gesamte Vertragsmanagement Ihrer Energieverträge für Strom und Gas.

Best Practice: Energiebeschaffung in kompetenten Händen
Effizienter Energieeinkauf: VEA entlastet mäder pressen durch gebündelte Beschaffung im Verbund von Strom und Gas.
