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18.08.2022
Rechtssicher profitieren

Gasmarkt: Veränderungen bei den Umlagen und Entgelten zum 1. Oktober 2022

Im Gasmarktgebiet der THE (Trading Hub Europe) gelten ab kommendem Oktober bundesweit folgende einheitliche Entgelte und Umlagen geben.

Im Gasmarktgebiet der Trading Hub Europe GmbH (THE) gelten ab kommendem Oktober bundesweit folgende einheitliche Entgelte und Umlagen.

Alle Angaben in Ct/kWh    Bis 1. Oktober 2022Ab1. Oktober 2022
Bilanzierungsumlage für SLP-Kunden              0                                                     0,57                                              
Bilanzierungsumlage  für RLM-Kunden0 0,39 
Konvertierungsentgelt L-H00
Konvertierungsentgelt H-L                                       0,045                                                   0,045                                                 
Konvertierungsumlage  00,038 
VHP-Entgelt 0,00010,000148
Neue Umlagen ab Oktober 2022                                         
Gasspeicherumlage                             0,059                


Das steckt hinter den einzelnen Umlagen:

  • Bilanzierungsumlage
    Die Bilanzierungsumlage ist fast immer von den End­kunden zu tragen. Anstelle der Bilanzierungsumlage wird in manchen Verträgen auch von einem Struktu­rierungszuschlag oder in älteren Verträgen von einer Regelenergieumlage gesprochen.
  • Konvertierungsentgelt
    Wenn  ein  Gaslieferant  für  die  Belieferung  eines L-Gaskunden H-Gas einspeist, so konvertiert der Markt­gebietsverantwortliche das eingespeiste H-Gas in L-Gas und stellt für diese Dienstleistung das Konvertie­rungsentgelt dem Lieferanten in Rechnung.
  • Konvertierungsumlage
    Die Konvertierungsumlage dient dazu, Konvertie­rungskosten, die nicht durch das Konvertierungsent­gelt gedeckt sind, auf alle Gasmengen zu sozialisie­ren. Belastet sind Importgasmengen, im jeweiligen Marktgebiet gefördertes Gas oder ausgespeicherte Gasmengen.
  • VHP-Entgelt
    Für die am Virtuellen Handelspunkt (VHP) gehandelten Gasmengen ist ein entsprechendes Entgelt zu entrichten.
  • §26-EnSiG-Umlage
    Eingeführt wurde die EnSiG-Umlage nicht, aber viel diskutiert. Diese Umlage dient dazu, den Energiehandel zu stabilisieren. Importeure russischen Erdgases erhalten aktuell nicht die eigentlich vertrag­lich zugesicherten Energiemengen und müssen daher Gas auf dem Spotmarkt einkaufen, um ihren Lieferverpflichtungen nachzukommen. Da aber die derzeitigen Spotmarktpreise deutlich über den vertraglich in den Importverträgen vereinbarten Preisen liege, würden die Unternehmen ohne Ausgleich in wirtschaftliche Schieflage geraten. So beträgt der Schaden bei Uniper aktuell wohl 60 Millionen Euro pro Tag.
  • Gasspeicherumlage
    Ob Deutschland in den kommenden Monaten ausreichend mit russischem Gas versorgt wird, ist sehr ungewiss. Gegebenenfalls kann der heute schon deutlich reduzierte Gasimport auch ganz versiegen. Um mit vollen Gasspeichern in die nächste Heizperiode zu gehen, kauft THE Gas am Markt auf und speichert dieses ein. Im kommenden Winter wird dieses Gas bei Bedarf wieder dem Markt zur Verfügung gestellt. Die Kosten werden über die neu eingeführte Gasspeicherumlage auf die Kunden umgelegt.
     

VEA-Empfehlung
Die Bilanzierungsumlage ist in den allermeisten Fällen aufgrund von vertraglichen Regelungen von den Kunden zu entrichten. Bevor Sie aber die neuen Umlagen, das VHP-Entgelt, das Konvertierungsentgelt und/oder die Konvertierungsumlage bezahlen, prüfen Sie sowohl grundsätzlich als auch der Höhe nach die Rechtmäßigkeit der Lieferantenforderung. Wir werden auch in der kommenden VEA-Rechtsinfo im September darüber berichten. Gern unterstützen wir Sie in dieser Angelegenheit. Sprechen Sie Ihren VEA-Berater an.

Quelle: pixabay

Fabian Gräflich

Leiter Unternehmenskommunikation

fgraeflich@vea.de
+49 511 9848-267

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