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20.09.2021
Rechtssicher profitieren

Die EEG-Umlage soll in 2022 auf 4,3 Cent pro Kilowattstunde fallen

Was das bedeutet und wie der VEA dies bewertet, lesen Sie hier.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier geht davon aus, dass die EEG-Umlage ab dem 1. Januar 2022 deutlich sinken wird – und zwar um bis zu einem Drittel.

Falls sich diese Prognose bestätigt, wäre dies eine Absenkung von aktuell 6,5 Cent pro Kilowattstunde auf ca. 4,3 Cent. Anders als in 2020 und in 2021 soll dieser Effekt aber nicht durch Haushaltszuschüsse erreicht werden, sondern durch die hohen Börsenstrompreise. Denn diese sorgen derzeitig für steigende Einnahmen auf dem EEG-Konto.

Die Übertragungsnetzbetreiber werden die Höhe der EEG-Umlage für 2022 am 15. Oktober bekannt geben.

Bundeswirtschaftsminister Altmaier sagt außerdem, dass diese Absenkung nur ein erster Schritt sei und die EEG-Umlage in den nächsten drei Jahren komplett abgeschafft werden müsse, damit Strom bezahlbar bleibt. Dieser Appell entspricht den Aussagen vieler Parteien, die ebenfalls eine komplette Abschaffung der EEG-Umlage in den kommenden Jahren fordern.

Vorläufiges Fazit aus Sicht des VEA

Profitieren werden von der erwarteten Senkung der Umlagen zunächst nur die Unternehmen, die die volle EEG-Umlage für ihren eingekauften Lieferstrom bezahlen. Allerdings ist fraglich, ob diese Unternehmen tatsächlich einen Vorteil haben werden, da die sinkende Umlage lediglich ein Effekt der steigenden Börsenstrompreise ist. Für Unternehmen, die die Besondere Ausgleichsregelung in Anspruch nehmen oder ihren Strom mit einer Umlagen-Entlastung selbst erzeugen, dürfte der Effekt in jedem Fall negativ sein.

Außerdem sollen bestimmte industrielle Anwendungen, die aktuell mit CO2-intensiven Brennstoffen betrieben werden, zukünftig auf Strom umgestellt werden, um die Klimaneutralität der Industrie voranzubringen. Das kann aber nur gelingen, wenn der gesamte Strompreis mit all seinen Bestandteilen – so wie er letztlich von den Unternehmen bezahlt werden muss – auf ein wettbewerbsfähiges Niveau gesenkt wird. Eine Senkung oder Abschaffung der EEG-Umlage kann auf diesem Weg nur ein erster Schritt sein.

Logo der VEA als Platzhalterbild
RAin Eva Schreiner

Leiterin Hauptstadtbüro

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