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24.05.2022
Energiekosten sparen

Bundesrat stimmt auf null setzen der EEG-Umlage zu

Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf zum Reduzieren der EEG-Umlage auf null und zur Weitergabe der Kostenabsenkung an die Letztverbraucher final gebilligt.

Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf zum Reduzieren der EEG-Umlage auf null und zur Weitergabe der Kostenabsenkung an die Letztverbraucher final gebilligt. So berichtet es das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass der Bund die EEG-Umlage ab dem Jahr 2023 vollständig aus dem Energie- und Klimafonds finanziert. Mithilfe des neuen Gesetzes wird die EEG-Umlage bereits in diesem Jahr abgeschafft und ab dem 1. Juli 2022 nicht mehr erhoben. Der Bund hofft hinsichtlich der steigenden Strompreise darauf, die Wirtschaft und die Verbraucher spürbar zu entlasten. Deshalb verpflichtet das Gesetz, die Stromlieferanten zu einer entsprechenden Preisreduzierung und -transparenz zum 1. Juli.

Der Strommarkt präsentiert sich momentan so volatil wie nie zuvor – der VEA behält für Sie den Überblick und berät sie gern. Sprechen Sie mit Ihrem VEA-Berater.

 

Fabian Gräflich

Leiter Unternehmenskommunikation

fgraeflich@vea.de
+49 511 9848-267

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