BMWK meldet Prüfbehörden für die Energiepreisbremsen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat jetzt mitgeteilt, dass sich zu gleichen Anteilen zwei Prüfungsgesellschaften die Fallbearbeitungen untereinander aufteilen. PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft („PwC“) sowie atene KOM GmbH („atene“) heißen die beiden Unternehmen der Wahl.
PwC ist insbesondere aus der Übernahme von Aufgaben des Beauftragten nach dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz umfassend mit der Thematik vertraut und wird das zentrale Antragsportal implementieren und unterhalten. atene begleitet den öffentlichen Sektor in den Bereichen Digitalisierung, Energie, Mobilität, Gesundheit und Bildung.
Welche Gesetze stecken dahinter?
Das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) sowie das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) schreiben das Prüfen in Bezug auf die Energiepreisbremsen fest. Ohne abgeschlossenen Prüfvorgang kann der Gesetzgeber keine Rückforderungen von Beihilfen vollziehen.
Weitere Details und welchen Sachverhalten die Prüfbehörde nachgeht, erfahren Sie in der hier verlinkten vollständigen Pressemitteilung des BMWK.
Wir unterstützen Sie gern dabei, Ihre Beihilfeansprüche transparent zu machen. Sprechen Sie mit Ihrer VEA-Beraterin oder Ihrem VEA-Berater.
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