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22.07.2022
Rechtssicher profitieren

BMWK legt zusätzliches Energiesicherungspaket vor

Der Bundesminister Robert Habeck hat ein weiteres Energiesicherungs-Paket vorgelegt, das die bereits ergriffenen Maßnahmen ergänzt. Das Energiesicherungspaket hat drei Elemente.

Nachdem die Gaslieferungen durch Nord Stream 1 am 21. Juli zwar wieder angelaufen sind, aber auf niedrigem Niveau verharren, hat Bundesminister Robert Habeck ein weiteres Energiesicherungs-Paket vorgelegt, das die bereits ergriffenen Maßnahmen ergänzt. Das Energiesicherungspaket hat drei Elemente: Die Befüllung der Gasspeicher wird noch einmal gestärkt, der Erdgasverbrauch in der Stromerzeugung gesenkt sowie Effizienz- und Einsparmaßnahmen ausgeweitet.

Am 1. November müssen Gasspeicher zu 95 Prozent gefüllt sein
Um die Speicherbefüllung sicherzustellen, werden die gesetzlich vorgesehen Füllstände bei den Gasspeichern noch einmal erweitert. Konkret wird für den 1. September 2022 ein neues Zwischenziel von 75 Prozent eingefügt. Daneben werden die bisherigen Füllstandsvorgaben nochmal erhöht, zum 1. Oktober von 80 Prozent auf 85 Prozent zum 1. November von 90 Prozent auf 95 Prozent. Die Vorgaben zielen darauf, dass auch bei geringen Gasflüssen nicht ausgespeichert wird, sondern die Speicher kontinuierlich weiter befüllt werden.

Um den Erdgasverbrauch in der Stromerzeugung weiter zu senken, will die Bundesregierung mit einer neuen Verordnung eine Braunkohlereserve zum 1. Oktober aktivieren. Die Braunkohlekraftwerke können dann auch an den Strommarkt zurückkehren und Erdgaskraftwerke ersetzen. Flankiert wird das durch eine Gaseinsparverordnung, welche die Verstromung von Erdgas verhindert oder erschwert. Diese Verordnung wird aktuell vorbereitet und soll in Kraft treten, wenn sich abzeichnet, dass noch mehr Einsparung von Gas bei der Stromerzeugung erforderlich ist.

Regelungen zum Gasverbrauch einsparen von Betrieben und Bürogebäuden
Zuletzt plant das BMWK auf der Grundlage des novellierten Energiesicherungsgesetzes (§ 30 EnSiG) neue Regelungen, um den Gasverbrauch in Betrieben, Bürogebäuden und privaten Haushalten zu reduzieren. So sollen Unternehmen, die ein Energie- und Umweltmanagementsystem eingeführt haben, solche Energiespar-Maßnahmen umsetzen, die sich innerhalb von zwei Jahren wirtschaftlich rechnen. Betroffen wären hiervon grundsätzlich große Unternehmen mit hohen Energieverbräuchen von mehr als 10 GWh, die beispielsweise gesetzliche Privilegien beim Spitzenausgleich im Rahmen der Stromsteuer oder zur Vermeidung von Carbon-Leakage in Anspruch nehmen. Weitere Punkte sollen mit den Sozialpartnern im Rahmen eines „Bündnisses für Energieeinsparung“ besprochen werden, etwa die verstärkte Nutzung von HomeOffice, Betriebsferien in Blöcken und anderes. Die Maßnahmen sollen in den kommenden Wochen und nach der Sommerpause Schritt für Schritt in enger Abstimmung innerhalb der Bundesregierung umgesetzt werden.

Implikationen für den Mittelstand: Das Energiesicherungspaket sieht für Unternehmen weitere Effizienz- und Einsparmaßnahmen vor. Die genaue Ausgestaltung der anvisierten Regelungen wird in den nächsten Tagen und Wochen erfolgen.

Das Energiesicherungspaket gibt es im Netz.

Logo der VEA als Platzhalterbild
RAin Eva Schreiner

Leiterin Hauptstadtbüro

Der Energieexperte für den Mittelstand

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