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17.10.2022
Rechtssicher profitieren

BMWK bittet um Unterstützung beim Gestalten fairer digitaler Märkte

Mit dem Digital Markets Act (DMA) tritt bald das weltweit bedeutsamste Regelwerk für große Player auf digitalen Märkten in Kraft.

Mit dem Digital Markets Act (DMA) tritt bald das weltweit bedeutsamste Regelwerk für große Player auf digitalen Märkten in Kraft. In einigen Monaten wird die EU-Kommission mit ihrer direkten Aufsicht über die großen digitalen Plattformen beginnen, die Regeln durchzusetzen. So berichtet es das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Das Bundeskartellamt unterstützt sie dabei. Damit von diesen neuen Regeln möglichst schnell kleine und große Unternehmen profitieren können, bittet das BMWK um Unterstützung.

Hintergrund zum Hilferuf
Sobald die EU-Kommission ein Unternehmen als Gatekeeper benannt hat, muss es hinsichtlich der benannten Dienste alle Verpflichtungen spätestens nach Ablauf der Umsetzungsfrist zum DMA einhalten. Ob dies geschieht, wird durch die EU-Kommission überwacht. Dies ist in Anbetracht der vielen Verhaltenspflichten und der erwarteten Anzahl der Gatekeeper eine komplexe Aufgabe. In der Anfangsphase kann diese am besten dadurch gelingen, wenn die EU-Kommission nach Inkrafttreten des DMA und Benennung der Adressaten ein besonderes Augenmerk auf Praktiken wirft, die besonders häufige oder besonders schwerwiegende DMA-Verstöße darstellen könnten. Um solche Bereiche und Verhaltensweisen zu identifizieren, möchte das BMWK auf einen möglichst breiten Erfahrungsschatz von Unternehmen und deren Verbänden, von Expertinnen und Experten, von akademischem Know-how und nicht zuletzt auch von privaten Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Verbraucherschutzorganisationen zurückgreifen.

Ihre negativen Erfahrungen mit großen Digitalunternehmen, die aus Ihrer Sicht der DMA widersprechen, richten Sie gern per E-Mail bis zum 13. November 2022 an die hier hinterlegte E-Mail-Adresse.

Quelle: pixabay

Quelle: pixabay

Fabian Gräflich

Leiter Unternehmenskommunikation

fgraeflich@vea.de
+49 511 9848-267

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