Beihilfen, aber auch Strafen hängen an Meldepflichten und Fristen – unser Online-Seminar-Reihe gibt Ihnen einen Überblick
Fristen zu versäumen kann viel Geld kosten und sich nicht an Meldepflichten zu halten kann Strafen für Ihr Unternehmen nach sich ziehen. Unser VEA-Abteilungsleiter Veranstaltungen Torben Harms rät deshalb: „Ob zum EnFG (BesAR), zum EnEfG oder zu Neuerungen in Sachen Strom-/Energiesteuern – individuelle Fragen stoßen immer wieder bei Ihren Unternehmen zu diesen Themen auf. Die Gründe dafür sind vielfältig. Oft ist es die Inbetriebnahme von neuen Anlagen wie Photovoltaikanlagen, Wallboxen oder Wärmepumpen, aber auch Gesetzesänderungen haben besonders in der jüngeren Vergangenheit für neue Aufgaben und Fristen für Sie gesorgt. Hier bringt unsere TO DO Liste Energie 2025 mit RGC Licht ins Dunkel. Nutzen Sie die Chance und melden sich für einen der ausstehenden drei Termine an.“
Überblick über TO DO Listen-Schulungen in diesem Jahr
Folgende Themen greifen das Team von der Rechtsanwaltskanzlei Ritter Gent Collegen und unsere Experten für Steuern sowie Regulatorisches, Alexander Strangfeld und Tim Gerlof, auf. Hinter den verschiedenen Bereichen sehen Sie jeweils einzelne Fragen, zu denen wir während der Termine unter anderem Antworten geben:
- Überblick zu allen relevanten energierechtlichen/regulatorischen Pflichten, Fristen und Entlastungen für 2025 – erstellen Sie Ihre eigene To-Do-Liste!
- Privilegierungen und Pflichten/Fristen aus dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG/ BesAR), Energieeffizienzgesetz (EnEfG) und Gebäudeenergiegesetz (GEG)
- Verpflichtende Meldungen auf der Plattform Abwärme, Einführung von Energiemanagementsystemen (EnMS) und Veröffentlichung von Maßnahmenlisten
- Ökologische Gegenleistungen: Was muss für welche Privilegierung bis wann erbracht werden?
- Neuentwicklung bei den Netzentgelten
- Novellierung des Strom-/Energiesteuerrechts 2025: Begünstigungen, Entlastungsmöglichkeiten und Vordrucke – was verändert sich?
- Netzthemen: Konzessionsabgabe, individuelle Netzentgelte und StromNEV-Umlagebegrenzung
- Pflichten und Antragstellung im Rahmen der Carbon-Leakage-Verordnung (BECV), Strompreiskompensation und Emissionshandel
- Allgemeine Pflichten aus EMIR/REMIT/EnWG, MessEG, GEIG und E-Mobilität
Wir unterstützen Sie gern bei Anträgen und behalten für Sie Meldepflichten sowie Fristen im Blick. Sprechen Sie mit Ihrer VEA-Beraterin oder Ihrem VEA-Berater.
Das kann Sie auch interessieren

Abwärmepotentiale erschließen: VEA unterstützt bei Meldepflicht, Effizienzsteigerung und Investitionsplanung
Mehr Energieeffizienz dank Abwärmenutzung: Ein komplexes Thema, das für viele Unternehmen ein wichtiges Investitionsfeld mit großem Potential darstellt.

Ehemals reduzierte § 19 StromNEV-Umlage: Vorteile des Aufschlags für die besondere Netznutzung sichern und ab Januar bis zum 31. März melden
Ihr Unternehmen hat an einer Verbrauchsstelle 2024 mehr als eine Gigawattstunde selbstverbrauchten Strom bezogen? Für Sie und Ihr Unternehmen gilt die Abgabefrist 31. März 2025 in…