BAFA veröffentlicht angepasstes Merkblatt zum EnEfG – Unternehmen erhalten Entlastung und können sich schneller orientieren
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat das Merkblatt zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG) aktualisiert. Wir haben für Sie die wesentlichen Änderungen stichpunktartig zusammengefasst:
- Anpassung des Unternehmensbegriffs und ein neuer Entscheidungsbaum zum Identifizieren Ihrer Betroffenheit
- Anwendung der 90 Prozent-Regelung bei Energie- und Umweltmanagementsystemen (§ 8 EnEfG)
- Detaillierte Informationen zu Inhalt und Umfang der geforderten Umsetzungspläne: Mindestanforderungen gemäß Vorgaben ISO 50001, EMAS und DIN EN 16247-1
- Ausnahmeregelung für Wirtschaftlichkeitsbewertung von Effizienzmaßnahmen nach DIN EN 17463 (VALERI)

„Mit der Anpassung kommt der Gesetzgeber dem Mittelstand entgegen. Für Sie sinkt der bürokratische Aufwand und Sie können sich jetzt noch besser in Ihren ToDo´s orientieren. Am wichtigsten ist bei der Reihe an Änderungen, dass Sie nun noch schneller identifizieren können, ob Sie überhaupt betroffen sind. Denn das Durchführen von Energieaudits und das Einführen eines Energiemanagementsystems ist für Sie und Ihr Unternehmen mit zeitlichen, finanziellen wie bürokratischen Aufwand verbunden. Ergibt sich für Sie der Bedarf, ein Energieaudit in Ihrem Unternehmen umzusetzen oder ein Energiemanagementsystem einzuführen, unterstützen wir sie gern“, sagt VEA-Abteilungsleiter Effizienz Jens Fischer.
Details zu den einzelnen Punkten sowie Informationen zu den drei Ausnahmeregelungen nach VALERI finden Sie im oberhalb verlinkten Informationsblatt.
Sie verfügen noch nicht über ein Energie- oder Umweltmanagementsystem? Ein Energieaudit steht bei Ihnen aus und Ihre Energieeffizienz-Potentiale sind Ihnen nicht bekannt? Ihre VEA-Beraterin oder Ihr VEA-Berater unterstützt Sie gern rund um das Thema. Sprechen Sie uns an.
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