zur Seitennavigation springenzum Seiteninhalt springenzum Seitenfuß springen
Hauptnavigation
  • Newsroom
    • Aktuelles
    • Pressemitteilungen
    • Stellungnahmen
    • Contact
    • Energienews
  • Veranstaltungen
  • Über den VEA
    • Geschäftsstellen
    • Mitglied werden
    • VEA-Nachhaltigkeitsbericht
  • Unsere Leistungen
    • Rechtssicher profitieren
    • Nachhaltig handeln
    • Effizient wirtschaften
    • Energiekosten sparen
  • Karriere
    • Arbeiten beim VEA
    • Unsere Benefits
    • Offene Stellen
    • Bewerbungsprozess
10.02.2022
Rechtssicher profitieren

BAFA gibt Hinweis zum Antragsverfahren 2022 für die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR)

Sinnhaftigkeit einer Antragsstellung kann nur individuell entschieden werden.

Unter diesem Link hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen wichtigen Hinweis zum diesjährigen Antragsverfahren nach der BesAR veröffentlicht. Hintergrund ist die Ankündigung der neuen Bundesregierung, die EEG-Umlage spätestens ab dem 1. Januar 2023 als Strompreisbestandteil abzuschaffen und vollständig aus dem Staatshaushalt zu finanzieren. Deshalb fragen sich viele Unternehmen, ob eine Antragstellung nach der Besonderen Ausgleichsregelung in diesem Jahr noch sinnvoll ist.

Das BAFA verweist darauf, dass diese Entscheidung eine betriebswirtschaftliche Entscheidung sei, die jedes Unternehmen selbst zu treffen habe. Außerdem vereist das BAFA darauf, dass Begrenzungsbescheide nach den aktuellen §§ 64, 64a EEG 2021 auch im kommenden Jahr eine Begrenzungswirkung für die KWKG- und der Offshore-Netzumlage entfalten könnten.

Aus diesen Gründen bietet das BAFA auch im Jahr 2022 das reguläre Antragsverfahren auf Basis des aktuell geltenden Rechts an.

Kurze Einschätzung des VEA

Die Entscheidung, in diesem Jahr einen regulären Begrenzungsantrag nach der BesAR zu stellen oder nicht, muss jedes Unternehmen individuell treffen. Der wirtschaftliche Vorteil bei der Begrenzung der KWKG- und der Offshore-Umlage alleine liegt aktuell bei 0,74 Ct/kWh für die begrenzten Strommengen größer als 1 GWh. Dies bedeutet für ein Unternehmen mit einem Begrenzungsbescheid eine Entlastung von rund 740.000 Euro pro 100 GWh Strom. Für Unternehmen mit deutlich  geringeren Stromverbräuchen könnte sich durchaus die Frage nach Aufwand und Nutzen stellen.  Bei einem Stromverbrauch von nur 10 GWh beträgt die entsprechende Entlastung aktuell rund 74.000 Euro.

Logo der VEA als Platzhalterbild
RAin Eva Schreiner

Leiterin Hauptstadtbüro

Der Energieexperte für den Mittelstand

Sevice navigation
  • Unsere Leistungen
    • Energiekosten sparen
    • Effizient wirtschaften
    • Nachhaltig handeln
    • Rechtssicher profitieren
  • Unsere Plattformen
    • VEA-Initiative
    • VEA-Extranet
    • VEA-Online
    • VEA-Ausschreibungen

Unsere Expertinnen und Experten sind für Sie da

+49 (0) 511 9848 - 0
info@vea.de
Zum Kontaktformular
Zertifikat TÜV ISO 9001
Sevice navigation
Meta navigation
  • Impressum
  • Datenschutz
Hauptnavigation
  • Newsroom
    • Aktuelles
    • Pressemitteilungen
    • Stellungnahmen
    • Contact
    • Energienews
  • Veranstaltungen
  • Über den VEA
    • Geschäftsstellen
    • Mitglied werden
    • VEA-Nachhaltigkeitsbericht
  • Unsere Leistungen
    • Rechtssicher profitieren
    • Nachhaltig handeln
    • Effizient wirtschaften
    • Energiekosten sparen
  • Karriere
    • Arbeiten beim VEA
    • Unsere Benefits
    • Offene Stellen
    • Bewerbungsprozess
Meta navigation
  • Impressum
  • Datenschutz
Datenschutz

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere dabei helfen unsere Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.

Notwendige Cookies

Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich.

Name: mscookie
Anbieter: Eigentümer dieser Website
Zweck: Speichert die vom Benutzer ausgewählten Cookieeinstellungen.
Cookie Laufzeit: 2 Wochen
Externe Medien

Mit Ihrer Zustimmung erlauben Sie das Laden von externen Medien.

Anbieter: Vimeo Inc.
Zweck: Verwendung um Vimeo-Videoinhalte zu entsperren.
Anbieter: Youtube LLC
Zweck: Verwendung um Youtube-Videoinhalte zu entsperren.
Statistiken

Statistiken-Cookies erfassen Informationen anonym. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.

Name: _pk_id, _pk_ses
Anbieter: Matomo
Meta navigation
  • Impressum
  • Datenschutz